Kommunale Verfassungsbeschwerde
Pressemitteilung 1/2026
Verkündungstermin 29. Januar 2026
LVerfG 3/20 Greifswald, den 22.01.2026
Das Landesverfassungsgericht hat für
Donnerstag, den 29. Januar 2026 um 11:00 Uhr
im Justizzentrum Greifswald, Domstraße 7A, 17489 Greifswald, Saal 0.15
in dem Verfahren eines Landkreises in Mecklenburg-Vorpommern einen Termin zur Verkündung einer Entscheidung anberaumt.
Mit der kommunalen Verfassungsbeschwerde wendet sich dieser Landkreis gegen Vorschriften des Gesetzes zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Kindertagesförderungsgesetz – KiföG M-V).
Das Landesverfassungsgericht hatte am 30. Oktober 2025 über die Zulässigkeit dieser kommunalen Verfassungsbeschwerde mündlich verhandelt. Hierzu soll in dem oben genannten Termin eine Entscheidung verkündet werden.
Im Auftrag
gez. ter Veen
Pressesprecherin des Landesverfassungsgerichts
