Kommunale Verfassungsbeschwerde

Nr.1/2026  | 27.01.2026  | LVerfG  | Landesverfassungsgericht

Pressemitteilung 1/2026

Verkündungstermin 29. Januar 2026

 

LVerfG 3/20                                                                   Greifswald, den 22.01.2026

  

Das Landesverfassungsgericht hat für

Donnerstag, den 29. Januar 2026 um 11:00 Uhr

im Justizzentrum Greifswald, Domstraße 7A, 17489 Greifswald, Saal 0.15

in dem Verfahren eines Landkreises in Mecklenburg-Vorpommern einen Termin zur Verkündung einer Entscheidung anberaumt.

Mit der kommunalen Verfassungsbeschwerde wendet sich dieser Landkreis gegen Vorschriften des Gesetzes zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Kindertagesförderungsgesetz – KiföG M-V).

Das Landesverfassungsgericht hatte am 30. Oktober 2025 über die Zulässigkeit dieser kommunalen Verfassungsbeschwerde mündlich verhandelt. Hierzu soll in dem oben genannten Termin eine Entscheidung verkündet werden.

 

Im Auftrag

gez. ter Veen
Pressesprecherin des Landesverfassungsgerichts