Kommunale Verfassungsbeschwerde

Nr.2/2025  | 23.10.2025  | LVerfG  | Landesverfassungsgericht

Pressemitteilung 2/2025

LVerfG 3/20                                                                    Greifswald, den 23.10.2025

 

Das Landesverfassungsgericht wird am

Donnerstag, den 30. Oktober 2025 um 12:00 Uhr im Justizzentrum Greifswald, Domstraße 7A, 17489 Greifswald, Saal 0.15

über die kommunale Verfassungsbeschwerde eines Landkreises in Mecklenburg-Vorpommern gegen Vorschriften des Gesetzes zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Kindertagesförderungsgesetz – KiföG M-V) vom 4. September 2019 (GVOBl. M-V S. 558) verhandeln.

Die Beschwerdeführerin ist der Auffassung, dass die angegriffenen Vorschriften wegen der Verletzung des Rechts der Selbstverwaltung nach Art. 72 Abs. 1 S. 2, Abs. 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern verfassungswidrig und für nichtig zu erklären seien.

Gegenstand der mündlichen Verhandlung am 30. Oktober 2025 wird die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde sein.

 

Im Auftrag

gez. ter Veen
Pressesprecherin des Landesverfassungsgerichts