Mündliche Verhandlung über die Wahl eines Beigeordneten des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte am 11. November 2026
Pressemitteilung
4/2026
Mündliche Verhandlung über die Wahl eines Beigeordneten des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
In dem Verfahren Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ./. Ministerium für Inneres und Bau des Landes Mecklenburg-Vorpommern (2 A 733/26 HGW) hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts die mündliche Verhandlung auf Mittwoch, den 11. November 2026, 10:00 Uhr (Sitzungssaal 0.15) anberaumt.
Der Landkreis wendet sich gegen einen Bescheid des beklagten Innenministeriums, mit dem das Ministerium der Wahl eines Beigeordneten und zweiten stellvertretenden Landrats widersprochen hat. Der Kreistag wählte den Kandidaten am 8. Dezember 2025 in geheimer Abstimmung im dritten Wahlgang mit der erforderlichen Mehrheit zum Beigeordneten des Dezernats IV. Dieser Wahl hat das Innenministerium unter Berufung auf § 117 Abs. 3 Satz 8 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) widersprochen. Es ist der Auffassung, dass der Kandidat nicht die gemäß § 117 Abs. 3 Satz 3 KV M-V für das Amt erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkunde besitze. Das Gericht hat den gewählten Kandidaten gemäß § 65 VwGO zu dem Verfahren beigeladen.
Interessierte Medienvertreter werden gebeten, dem Gericht ihre beabsichtigte Teilnahme an der mündlichen Verhandlung vorab mitzuteilen.
Im Auftrag
Ri Schalies
2. stellv. Pressesprecher bei dem Verwaltungsgericht Greifswald




