Öffnungs- und Sprechzeiten
Das Justizgebäude ist wie folgt für den Publikumsverkehr geöffnet:
Montag | 09:00 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr |
Dienstag | 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:30 Uhr 16:30 - 17:00 Uhr nach telefonischer Voranmeldung bis spätestens Freitag der Vorwoche |
Mittwoch | 09:00 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr |
Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Außerhalb dieser Zeiten sind diejenigen Sitzungssäle zugänglich, in denen öffentliche Verhandlungen stattfinden.
An Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen bleibt das Sozialgericht Schwerin für Besucher geschlossen.