Anklageerhebung wegen Mordes an 49-Jähriger in Hagenow

Nr.2/26  | 26.05.2026  | STA SN  | Staatsanwaltschaft Schwerin

Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat gegen einen 37-jährigen Deutschen Anklage wegen Mordes an einer 49-Jährigen aus Hagenow zum Landgericht Schwerin erhoben.

Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, seine im Dezember 2025 als vermisst gemeldete Lebensgefährtin getötet zu haben. Im Februar 2026 fanden Polizeibeamte auf einer Müllabladestelle in Plastiksäcke verpackte Leichenteile, deren rechtsmedizinische Untersuchung ergab, dass es sich hierbei um die vermisste 49-Jährige handelte. Nach dem Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen geht die Staatanwaltschaft davon aus, dass der Angeschuldigte die 49-Jährige bereits im Dezember 2025 tötete, nachdem diese ihn nicht weiter finanziell unterstützen wollte.

Es wird auf die - auch nach Anklageerhebung geltende - Unschuldsvermutung hingewiesen.

Hinweis:

§ 211 StGB (Mord)
(1) Der Mörder wird mit Lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.