Tödlicher Messerangriff in Bad Kleinen - Unterbringungsbefehl beantragt

Nr.17/25  | 14.11.2025  | STA SN  | Staatsanwaltschaft Schwerin

Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat heute beim Amtsgericht Schwerin einen Unterbringungsbefehl gemäß § 126a der Strafprozessordnung wegen Totschlags gegen einen 37-jährigen deutschen Staatsbürger beantragt.

Dem 37-Jährigen wird vorgeworfen, am 13.11.2025 gegen 18.30 Uhr einen 31-jährigen türkischen Staatsbürger in Bad Kleinen vor einem Schnellimbiss tödlich verletzt zu haben. Der Beschuldigte soll sich in dem Imbiss aufgehalten und dort unvermittelt mehrfach mit einem Messer auf den 31-Jährigen eingestochen haben. Der Geschädigte soll sodann versucht haben, sich zum Schutz nach draußen zu begeben, wo der 37-Jährige erneut auf ihn eingestochen haben soll. Trotz der hinzugerufenen Rettungskräfte verstarb der 31-Jährige noch vor Ort. Der 37-jährige Deutsche wurde kurze Zeit nach der Tat in der Nähe zum Tatort von Polizeibeamten vorläufig festgenommen.

Nach den durchgeführten Ermittlungen liegen dringende Gründe für die Annahme vor, dass sich der 37-Jährige aufgrund einer psychischen Erkrankung während der Tat in einem Zustand der verminderten Schuldfähigkeit oder Schuldunfähigkeit befand.

Die Ermittlungen - auch zu den Hintergründen der Tat - dauern an. Die Staatsanwaltschaft weist auf die Unschuldsvermutung hin.