Ermittlungen gegen den Staatssekretär für Inneres und den kommissarischen Leiter des LPBK M-V wegen Untreue

Nr.15/25  | 17.09.2025  | STA SN  | Staatsanwaltschaft Schwerin

Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat heute mit Unterstützung von Beamten des Landeskriminalamtes Brandenburg Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Schwerin, unter anderem betreffend die Diensträume des Staatssekretärs für Inneres im Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern (IM M-V) sowie des kommissarischen Leiters des Landesamtes für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern (LPBK M-V), vollstreckt.

Im Jahr 2020 wurden zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das LPBK M-V, und mehreren Landkreisen Vereinbarungen zur Beschaffung und Verteilung von Schutzausrüstungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie geschlossen. Dem LPBK M-V soll hierbei neben der zentralen Beschaffung und Verteilung der Schutzausrüstung auch die Aufgabe zugefallen sein, für das Land Mecklenburg-Vorpommern die Abrechnung der gelieferten Schutzausrüstungen gegenüber den Landkreisen vorzunehmen.

Die Staatsanwaltschaft Schwerin wirft dem derzeitigen kommissarischen Leiter des LPBK M-V vor, dass er dieser Aufgabe nicht nachgekommen sei und sich stattdessen für Weisungen, wie mit den Forderungen umzugehen sei, an den Staatssekretär für Inneres gewandt habe. Dieser soll den Vorgang trotz Kenntnis der drohenden Verjährung der Forderungen nicht bearbeitet haben, wodurch das LPBK M-V keine Forderungen gegenüber den Landkreisen geltend gemacht haben soll. Hierdurch sollen Forderungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern gegenüber den Landkreisen in einer Höhe von über 430.000,00 EUR verjährt sein. Dem kommissarischen Leiter des LPBK M-V wird daher (Haushalts-)Untreue zum Nachteil des Landes Mecklenburg-Vorpommern vorgeworfen. Dem Staatssekretär für Inneres wird vorgeworfen, hierzu Beihilfe geleistet zu haben, indem er es bewusst unterließ, den Vorgang zu bearbeiten und eine entsprechende Weisung an das LPBK M-V zu erteilen.

Die Ermittlungen zu den Tatvorwürfen dauern an. Die Staatsanwaltschaft weist auf die Unschuldsvermutung hin.