Cannabisplantage ausgehoben - Haftbefehle gegen drei Tatverdächtige

Nr.13/25  | 05.09.2025  | STA SN  | Staatsanwaltschaft Schwerin

Das Amtsgericht Wismar hat gestern (04.09.2025) auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin Haftbefehle gegen drei deutsche Beschuldigte im Alter zwischen 30 und 55 Jahren erlassen. Gegen den 55-jährigen Beschuldigten wurde der Vollzug des Haftbefehls gegen Auflagen ausgesetzt, die weiteren Beschuldigten befinden sich in Untersuchungshaft. Den Beschuldigten wird bandenmäßiges Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge in drei Fällen vorgeworfen, wobei dem 55-jährigen Beschuldigten hierbei zudem das Mitführen einer Schusswaffe zur Last gelegt wird. Dem 30-jährigen Beschuldigten wirft die Staatsanwaltschaft Schwerin darüber hinaus in einem Fall tateinheitlich das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor.

Ermittlungen gegen die Beschuldigten ergaben, dass diese sich bereits vor einiger Zeit zum arbeitsteiligen Anbau und Weiterverkauf von Cannabis zusammengeschlossen haben sollen. Nach umfangreichen Ermittlungen wurden im Auftrag der Staatsanwaltschaft Schwerin am 03.09.2025 durch Polizeibeamte der Kriminalinspektion Schwerin mehrere Durchsuchungsbeschlüsse im Landkreis Nordwestmecklenburg sowie im Raum Lübeck vollstreckt und alle drei Beschuldigten vorläufig festgenommen.

 In einer von den Beschuldigten genutzten Scheune konnten neben einer professionellen Aufzuchtanlage eine Vielzahl an Cannabispflanzen in unterschiedlichen Wachstumsstadien sowie teilweise bereits abgeerntetes Cannabis aufgefunden werden. In der Scheune befand sich zudem ein schussbereites Luftgewehr. Bei dem 30-jährigen Beschuldigten wurde weiterhin eine größere Menge Bargeld sowie Kokain sichergestellt.

 Die Staatsanwaltschaft weist auf die Unschuldsvermutung hin.