Haftbefehl wegen Totschlags in Tessenow beantragt

Nr.12/25  | 01.09.2025  | STA SN  | Staatsanwaltschaft Schwerin

Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat heute den Erlass eines Haftbefehls gegen einen 40-jährigen ukrainischen Staatsbürger wegen des Verdachts des Totschlags beim Amtsgericht Schwerin beantragt.

In der Nacht vom 30. auf den 31.08.2025 soll der Beschuldigte in einer Wohnung in Tessenow seiner Mutter zahlreiche Stich- und Schnittverletzungen zugefügt haben. Die 63-Jährige, ebenfalls ukrainische Staatsbürgerin, ist noch vor Ort verstorben. Der Beschuldigte wurde durch Beamte der Polizei vor Ort vorläufig festgenommen und wird heute der zuständigen Haftrichterin vorgeführt.

Die Ermittlungen - auch zu den Hintergründen der Tat - dauern an. Es wird auf die Unschuldsvermutung hingewiesen.