Fall Josef Jakubowski – Warum ein erneuter posthumer Wiederaufnahmeantrag aus Sicht der Staatsanwaltschaft wenig Aussicht auf Erfolg hätte

Nr.1/26  | 14.01.2026  | STA NB  | Staatsanwaltschaft Neubrandenburg

Veröffentlichung des Abschlussvermerks der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg zur Sach- und Rechtslage vom 02.10.2021 – anlässlich des in Kürze bevorstehenden 100. Jahrestags der Hinrichtung Josef Jakubowskis am 15.02.2026

 

 

Am 26.03.1925 wurde der Landarbeiter Josef Jakubowski vom damaligen Landgericht Neustrelitz wegen Mordes an dem dreijährigen Ewald Nogens zum Tode verurteilt. Die Vollstreckung des Urteils erfolgte am 15.02.1926. Das Urteil gegen Jakubowski wurde und wird weithin als eines der gravierend­sten Fehlurteile der Strafjustiz der Weimarer Republik, ja sogar der deutschen Strafjustiz des 20. Jahrhundert überhaupt angesehen. 

Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg hat vor mehr als vier Jahren in dem Verfahren 721 AR 538/16 überprüft, ob eine posthume Wiederaufnahme des Strafverfahrens zugunsten des Verurteilten Jakubowski in Betracht kommt. Die Prüfung hat ergeben, dass dies nicht der Fall ist. Einem erneuten Wiederaufnahmeantrag steht entgegen, dass alle in Frage kommenden Wiederaufnahmegründe, genauer: die insoweit relevanten tatsächlichen Umstände, verbraucht sind. Verbraucht sind sie deshalb, weil in den Jahren 1925 und 1928 ff. bereits drei Wiederaufnahmeverfahren stattgefunden haben, in denen die in Betracht kommenden Umstände schon geprüft wurden. Die Rechtskraft der abschließenden Entscheidungen dieser drei Wiederaufnahmeverfahren macht es unmöglich, dieselben Umstände heute nochmals zum Gegenstand eines Wiederaufnahmeverfahrens zu machen. Daher wäre ein neuer Wiederaufnahmeantrag unzulässig.

Wegen der Einzelheiten nehme ich Bezug auf den anliegenden Abschlussvermerk in dem Verfahren 721 AR 538/16 vom 02.10.2021.

Anlässlich des in Kürze bevorstehenden hundertsten Jahrestags der Hinrichtung Josef Jakubowskis am 15.02.2026 soll dieser Abschlussvermerk von 2021 nunmehr – im Wege eines Uploads auf die Website der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg – öffentlich zugänglich gemacht werden.

gez. Ralf Röder
Oberstaatsanwalt
– Stellvertretender Pressesprecher –

Anlagen

PM 2026-01-14 zu 721 AR 538-16.pdf (PDF, 0,13 MB)
Presseinformation vom 14.01.2026

PM 2026-01-14 zu 721 AR 538-16 (Anlage).pdf (PDF, 0,92 MB)
Abschließender Vermerk zur Sach- und Rechtslage in dem Verfahren 721 AR 538/16 StA Neubrandenburg vom 02.10.2021 (158 Seiten)