Zuständigkeit

Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg ist zuständig für die Verfolgung von Straftaten im Landgerichtsbezirk  Neubrandenburg, der die Amtsgerichte in

-           Neubrandenburg, einschließlich der Zweigstelle Demmin,

-           Pasewalk, einschließlich der Zweigstelle Anklam, und

-           Waren (Müritz), einschließlich der Zweigstelle Neustrelitz

umfasst.

Ihren Sitz hat sie in Neubrandenburg.

Die Staatsanwaltschaft gliedert sich in fünf Abteilungen. Den Abteilungen stehen Oberstaatsanwältinnen und Oberstaatsanwälte vor.

In den einzelnen Abteilungen leiten Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie in einigen Fällen Amtsanwältinnen und Amtsanwälte als Dezernentinnen und Dezernenten die bei der Staatsanwaltschaft anhängigen Ermittlungsverfahren. Sie vertreten die bei den Amts- und Landgerichten erhobenen Anklagen in den dort stattfindenden Hauptverhandlungen. Die einzelnen Dezernate gliedern sich in solche für sogenannte allgemeine Strafsachen und solche für spezielle Deliktsbereiche auf.

Bei den allgemeinen Strafsachen (z. B. Diebstahl, Raub, Körperverletzung, Erpressung), die Erwachsenen vorgeworfen werden, richtet sich die Zuständigkeit nach dem sogenannten „Tatortprinzip“; maßgeblich ist danach grundsätzlich, in welchem Amtsgerichtsbezirk die jeweilige Straftat begangen worden ist.

Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende – dies sind Tatverdächtige, die zur Tatzeit mindestens 14, aber noch nicht 21 Jahre alt waren – werden in Jugenddezernaten von Jugendstaatsanwältinnen und Jugendstaatsanwälten bearbeitet. In diesen Fällen richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnsitz der Beschuldigten.

In den Spezialdezernaten werden Straftaten verfolgt, deren Bearbeitung eine besondere Sachkenntnis verlangt, z. B. Kapitalstrafsachen (Mord und Totschlag), Brandsachen, Straftaten aus dem Bereich der häuslichen Gewalt, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Wirtschafts-, Umwelt-, Betäubungsmittelstrafsachen oder Staatsschutzdelikte.

Für die Vollstreckung gerichtlich verhängter Geld- und Freiheitsstrafen sowie Maßregeln sind in den jeweiligen Dezernaten die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger zuständig.

Die Verwaltung der einzelnen Vorgänge innerhalb der Behörde liegt in den Händen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Serviceeinheiten.

Die Verwaltung der Staatsanwaltschaft selbst obliegt einer Verwaltungsabteilung unter der Leitung des Geschäftsleiters und dessen Stellvertreters.

Fortlaufend werden zudem Referendarinnen und Referendare ausgebildet, die teilweise auch die Sitzungsvertretung der Staatsanwaltschaft in Hauptverhandlungen vor den Strafrichtern der Amtsgerichte wahrnehmen.