Schülerpraktika
Schülerpraktika in der Justiz
Für Schülerinnen und Schüler, die Interesse an den Berufen in der Justiz haben, besteht die Möglichkeit, bei den Justizbehörden des Landes Mecklenburg-Vorpommern (https://www.mv-justiz.de/) ein Schülerpraktikum zu absolvieren.Da die Durchführung von Schülerpraktika durch die Dienststellen individuell organisiert ist, sind Bewerbungsunterlagen jeweils direkt an die in Betracht kommenden Dienststellen zu richten.
Schülerpraktikum bei dem Landgericht Rostock
Bei dem Landgericht Rostock werden einwöchige und ab dem Jahr 2025 auch zweiwöchige Schülerpraktika angeboten. In diesem Zeitraum ist ein Einblick in die Justizwachtmeisterei, die Geschäftsstellen der Zivil- und Strafkammern, den Verwaltungsbereich und in die Strukturen der Justiz im Allgemeinen vorgesehen. Besteht vorrangig Interesse an dem Beruf der Richter und Richterinnen und/oder der Rechtspfleger und Rechtspflegerinnen, wird eine Bewerbung beim Amtsgericht empfohlen, weil ein Einblick in diese vielseitigen Berufe bei dem Landgericht nur eingeschränkt ermöglicht werden kann.
Bewerbungsunterlagen
Du bist mindestens 14 Jahre alt* und hast Interesse an einem Schülerpraktikum bei dem Landgericht Rostock? Dann übersende gern eine kurze Bewerbung mit folgenden Unterlagen:
- Kurzes Anschreiben mit Deiner Motivation, Angabe des Zeitraumes sowie Deiner Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer, ggf. E-Mail-Adresse)
- Lebenslauf
- Kopie des letzten Zeugnisses.
Deine Bewerbung kannst Du per E-Mail übersenden an:
verwaltung@lg-rostock.mv-justiz.de oder auf dem Postweg übermitteln an:
Der Präsident
des Landgerichts Rostock
August-Bebel-Str. 15-20
18055 Rostock.
Aufgrund der hohen Nachfrage wird eine rechtzeitige Bewerbung empfohlen.
Wissenswertes
Von unseren Schülerpraktikanten und Schülerpraktikantinnen wünschen wir uns insbesondere echtes Interesse an der Justiz, ein freundliches Auftreten und Zuverlässigkeit. Das Schülerpraktikum endet mit einem Abschlussgespräch, welches uns die Gelegenheit einräumt, von Dir ein Feedback zu erhalten und auch Dir eine Einschätzung zu geben. Auf Wunsch erhältst Du eine schriftliche Beurteilung, die Du für spätere Bewerbungen verwenden kannst.
(*Im Zeitpunkt des Praktikumsantritts muss das 14. Lebensjahr vollendet sein.)