Verhandlung zu einem Unterlassungsantrag der AfD
Die 3. Zivilkammer wird am 02.12.2026 um 11.30 Uhr in dem Verfahren 3 O 517/26 über einen Antrag der AfD verhandeln, mit der diese von einem ehemaligen Mitglied fordert, „es künftig zu unterlassen, wörtlich oder sinngemäß zu äußern oder zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, dass eine AfD-interne Chatgruppe sich dazu verabredet habe, Schweineköpfe vor eine Moschee zu legen, wie dies Anfang Juni dieses Jahres gegenüber dem NDR geschehen ist“.
Strittig ist, ob diese Äußerung so getätigt wurde. Unstrittig wurde in einem Chat-Verlauf, in dem es um die Eröffnung einer Moschee in Toitenwinkel ging, folgendes geschrieben: „Ein Schweinekopf hätte auf der Fläche gereicht, um das zu verhindern".
Ein Redakteur des NDR wird zu dem Termin als Zeuge geladen werden.




