Zulassung der Anklage und Eröffnung des Hauptverfahrens im Fall „Fabian“ aus Güstrow
Das Landgericht Rostock hat am 14.04.2026 die Anklage der Staatsanwaltschaft Rostock vom 05.03.2026 wegen des Tatvorwurfs des Mordes gegen eine 30-jährige aus dem Landkreis Güstrow zugelassen und das Hauptverfahren vor der Schwurgerichtskammer eröffnet. Das Gericht hat zugleich den Beginn der Hauptverhandlung auf den 28.04.2026 und insgesamt 16 weitere Hauptverhandlungstermine bis zum 02.07.2026 bestimmt.
Wegen des besonderen Öffentlichkeitsinteresses hat das Gericht zudem besondere Sicherungsanordnungen und für Medienvertreter ein Akkreditierungsverfahren bestimmt, wobei auf die Anlage Bezug genommen wird.
Der Angeklagten wird mit der nunmehr zugelassenen Anklage der Staatsanwaltschaft Rostock vorgeworfen, am 10.10.2025 heimtückisch und aus sonst niedrigen Beweggründen den zur Tatzeit 8-jährigen Fabian aus Güstrow getötet zu haben.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Angeklagte weiterhin die Unschuldsvermutung streitet.




