Urteilsverkündung im Strafverfahren gegen einen 32-jährigen Rostocker wegen des Tatvorwurfs der Vergewaltigung und des sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger

Nr.2/24  | 31.01.2024  | LG HRO  | Landgericht Rostock

In dem Strafverfahren gegen einen 32-jährigen Rostocker hat die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Rostock den Angeklagten am 29.01.2024 wegen schweren sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger in zwei Fällen und wegen Vergewaltigung in zwei Fällen unter Einbeziehung einer bereits rechtskräftigen Vorverurteilung wegen einer anderen Straftat zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Die Strafkammer hat hierzu wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung zwei Monate dieser Strafe als bereits vollstreckt erklärt. Schließlich hat die Strafkammer den Angeklagten zur Zahlung eines Schmerzensgeldbetrages in Höhe von 4.000,- € an die Geschädigte verurteilt.

 

Die Strafkammer sieht es nach einer umfangreichen Beweisaufnahme innerhalb von insgesamt 11 Hauptverhandlungstagen als erwiesen an, dass der Angeklagte im Zeitraum vom September 2016 bis Juni 2017 seine damals in Trennung von ihm lebende ehemalige Lebensgefährtin insgesamt zweimal im Zustand der Widerstandsunfähigkeit missbraucht und darüber hinaus auch zweimal vergewaltigt hat. Überdies hat der Angeklagte nach den Feststellungen der Strafkammer die Taten teilweise auch mit seinem Handy gefilmt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass bis zur einer rechtskräftigen Entscheidung für den Angeklagten die Unschuldsvermutung streitet.