Sprechzeiten
Montag | 09:00 - 12:00 Uhr | |
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 - 12:00 Uhr | |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr | |
Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Oder nach vorheriger Vereinbarung.
Besonderer Hinweis für Nachlasssachen:
Erklärungen zur Erbausschlagung sowie Erbscheinsanträge können nur nach vorheriger Terminabsprache aufgenommen werden.
Die Betreuungs- und Nachlassabteilung sind mittwochs für den Publikumsverkehr geschlossen.
Die Außenstelle im Justizzentrum ist zuständig für Grundbuch-, Zwangsversteigerungs- und -verwaltungssachen für den gesamten Amtsgerichtsbezirk einschließlich den Bereich der Zweigstelle sowie für Registersachen des gesamten Landgerichtsbezirks und Zwangsvollstreckungssachen für den Amtsgerichtsbezirk ohne den Bereich der Zweigstelle. Die Zuständigkeiten der Zweigstelle Bergen auf Rügen ergeben sich aus § 2 Abs. 6 ZweigstVO M-V.
Zur Vermeidung von Wartezeiten wird empfohlen, außerhalb von Not- und Eilfällen Termine vorab telefonisch zu vereinbaren. Bitte wenden Sie sich zwecks Terminabstimmung an die zuständige Abteilung bzw. die Telefonzentrale des Gerichts.
Zur Erhöhung der Sicherheit von Besuchern und Bediensteten finden im Eingangsbereich der Gerichtsgebäude Einlasskontrollen statt. Dazu sind unaufgefordert ein Terminnachweis sowie ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen. Um ein pünktliches Erscheinen zu Gerichtsterminen sicherzustellen, sind entsprechende Verzögerungen einzuplanen.
Außerhalb der Sprechzeiten sind diejenigen Sitzungssäle zugänglich, in denen öffentliche Verhandlungen stattfinden. An Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. und 31.12. bleibt das Amtsgericht Stralsund für Besucher geschlossen.