Informationen
Im Bereich Informationen finden Sie nützliche Informationen zur ordentlichen Gerichtsbarkeit, die sich auf Landesebene in Amts-, Land- und Oberlandesgerichte unterteilt. Sie sind für bürgerlich-rechtliche und strafrechtliche Verfahren sowie die freiwillige Gerichtsbarkeit zuständig. Oberste Instanz ist der Bundesgerichtshof.
Auf den im linken Menü auswählbaren Seiten finden Sie weitergehende Informationen zu Zuständigkeit und Aufbau der ordentlichen Gerichte, zum jeweiligen Verfahrensablauf sowie zu Kosten.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir Ihnen damit nur einen kleinen Einblick in unsere Tätigkeit bieten können. Wir können und dürfen Sie nicht konkret zu einem Rechtsproblem beraten, und Ihnen auch keine Empfehlung für das Gerichtsverfahren geben, an dem Sie etwaig beteiligt sind. Die Rechtsberatung ist vor allem Rechtsanwälten vorbehalten, die Sie auch in einem Gerichtsverfahren unterstützen und vertreten können. Sollten Sie Schwierigkeiten haben, eine solche Beratung oder Vertretung zu bezahlen, so kann geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Beratungs- oder Prozesskostenhilfe vorliegen. Informationen dazu finden Sie ebenfalls im linken Menü.