Amtsgericht Pasewalk
Information
Aufgrund einer umfassenden technischen Systemumstellung sind
die Amts- und Landgerichte sowie das Oberlandesgericht Mecklenburg-Vorpommern
von Mittwoch, 12.11.2025, 18:00 Uhr, bis voraussichtlich Sonnabend, 15.11.2025, 7:00 Uhr,
sowie die Fachgerichte Mecklenburg-Vorpommerns
von Mittwoch, 10.12.2025, 18:00 Uhr, bis voraussichtlich Sonnabend, 13.12.2025, 7:00 Uhr,
in ihrem Betrieb eingeschränkt.
Während dieser Zeit kann es zu Verzögerungen bei der Beauskunftung aus Verfahrensakten kommen. Die Erreichbarkeit über den elektronischen Rechtsverkehr soll jedoch weiterhin gewährleistet sein. In besonders eiligen Angelegenheiten wird gebeten, zusätzlich den direkten Kontakt mit dem zuständigen Gericht aufzunehmen.
Grundbuch- und Handelsregisterangelegenheiten sind von der Systemumstellung nicht betroffen.
Achtung vor betrügerischen Schreiben!
Derzeit werden betrügerische Phishing-Mails im Namen der Justiz versendet. Diese E-Mails versuchen oft, persönliche Daten, Zugangsdaten oder Zahlungsinformationen zu erlangen, indem sie sich als vertrauenswürdige Stellen ausgeben.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Seien Sie misstrauisch bei unerwarteten E-Mails, die Sie zur Eingabe persönlicher Daten auffordern.
Überprüfen Sie die Absenderadresse genau, um sicherzustellen, dass die E-Mail wirklich von uns stammt.
Klicken Sie keine verdächtigen Links oder Anhänge in solchen E-Mails. Zeugenladungen werden niemals per E-Mail versendet, sondern immer auf dem Postweg.
Seien Sie vorsichtig bei E-Mails, die angebliche Zeugenladungen enthalten.
Bei Unsicherheiten können Sie uns jederzeit telefonisch kontaktieren, um die Echtheit zu klären.
Wir schützen Ihre Daten und bitten Sie, wachsam zu bleiben.
Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Pasewalk. Auf den folgenden Seiten erhalten Sie zahlreiche Informationen über das Amtsgericht. Neben allgemeinen Informationen zu den gerichtlichen Aufgaben finden Sie unter anderem Presseinformationen und Hinweise zu Öffnungs- und Sprechzeiten.
Kontakt
Kontakt
Achtung! Aufgrund technischer Änderungen der bundesweiten Telefoninfrastruktur kommt es verstärkt zu Problemen beim Versand von Telefaxen. Bitte senden Sie Telefaxe nur in Ausnahmefällen und vergewissern sich, ob diese auch tatsächlich beim Gericht angekommen sind.
In Nachlassangelegenheiten können Erbscheinsanträge nur nach vorheriger Terminabsprache
(gerne auch über nachlass@ag-pasewalk.mv-justiz.de) aufgenommen werden. Informationen finden sie hier >>klick<<.
Außerhalb dieser Zeiten sind diejenigen Sitzungssäle zugänglich, in denen öffentliche Verhandlungen stattfinden. An Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen bleibt das Amtsgericht Pasewalk für Besucher geschlossen.
Zuständigkeiten der Zweigstelle Anklam für die Städte/Gemeinden:
Altwigshagen, Anklam, Bargischow, Boldekow, Bugewitz, Ducherow, Ferdinandshof, Grambin, Heinrichswalde, Leopoldshagen, Liepgarten, Lübs, Meiersberg, Mönkebude, Neu Kosenow, Rossin, Sarnow, Ueckermünde, Wilhelmsburg bezüglich
- Rechtsantragsstelle für die Aufnahme von Erklärungen,
- Angelegenheiten der Beratungshilfe,
- Betreuungssachen (nur für die Städte/Gemeinden Anklam, Bargischow, Boldekow, Bugewitz, Ducherow, Neu Kosenow, Rossin, Sarnow).
Darüber hinaus ist die Zweigstelle für folgende Aufgaben des gesamten neuen Bezirks des Amtsgerichts Pasewalk zuständig:
- Grundbuchsachen,
- Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen.
Anträge und Schriftsätze können rechtswirksam und fristwahrend an beiden Standorten für alle Zuständigkeiten des Amtsgerichts Pasewalk, ausgenommen Grundbuchamt, eingereicht werden. In Grundbuchangelegenheiten ist für die Frist- und Rangwahrung der Eingang in der Zweigstelle Anklam - Grundbuchamt - maßgeblich.
Anwaltliche Beratungsstellen
Die Anwaltlichen Beratungsstellen befinden sich im Amtsgericht Pasewalk, in der Zweigstelle Anklam sowie in der Stadtverwaltung Ueckermünde, Am Rathaus 3 im 1. Obergeschoss, Raum 202. Sie sind dienstags von 15:00 - 16:00 Uhr geöffnet.
Der elektronische Rechtsverkehr für das Amtsgericht ist eröffnet. Aktuelle Meldungen zu Störungen im elektronischen Rechtsverkehr können Sie der folgenden Website entnehmen:
Hinweis:
Es ist rechtlich nicht möglich, per E-Mail Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder andere Prozesserklärungen abzugeben. Dies ist schriftlich, mittels Telefax, zur Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder auf dem zugelassenen elektronischen Übermittlungsweg zulässig.






