Mitglieder des Landesverfassungsgerichts

Zusammensetzung des Landesverfassungsgerichts

Das Landesverfassungsgericht besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und fünf weiteren Mitgliedern. Sie üben ihr Amt ehrenamtlich aus. Der Präsident, der Vizepräsident und zwei der weiteren Mitglieder müssen die Befähigung zum Richteramt haben. Der Präsident wird aus dem Kreis der Präsidenten der Gerichte und der Vorsitzenden Richter an den oberen Landesgerichten gewählt. Der Vizepräsident wird aus dem Kreis der Berufsrichter gewählt. Für jedes Mitglied wird ein Stellvertreter gewählt. Vier der Stellvertreter müssen die Befähigung zum Richteramt haben.

 

Die Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts und deren Stellvertreter erfolgt auf Vorschlag eines besonderen Ausschusses durch den Landtag. Die Amtszeit dauert einmalig zwölf Jahre. Gewählt werden kann nur, wer das 35. Lebensjahr vollendet hat und die Wählbarkeit zum Landtag besitzt oder als Richter oder Lehrer des Rechts an einer staatlichen Hochschule tätig ist. Die Mitglieder sollen im öffentlichen Leben erfahrene Personen des allgemeinen Vertrauens sein, die für das Amt besonders geeignet sind.

Die Mitglieder des Landesverfassungsgerichts

Mitglieder

Stellvertreter

Präsidentin des Landesverfassungsgerichts

Monika Köster-Flachsmeyer                 

(Präsidentin des Landgerichts)      

Dr. Andreas Kerath

(Richter am Finanzgericht a.D.)

Vizepräsidentin des Landesverfassungsgerichts

Dr. Ulrike Lehmann-Wandschneider

(Richterin am Oberlandesgericht)

Elke Brunotte

(Kreisverwaltungsdirektorin)

Prof. Dr. Claus Dieter Classen  

(Universitätsprofessor)                

Carl-Henning Clodius

(Rechtsanwalt)       

Konstantin Tränkmann

(Richter am Amtsgericht)         

Klaus Mohr

(Rechtsanwalt) 

Nikolaus Hanenkamp

(Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht)

Heike Lorenz

(Rechtsanwältin)      

Dorothea ter Veen

(Richterin am Oberverwaltungsgericht)  

Jeannette von Busse 

(Beigeordnete)

Alexander Schmidt

(Rechtsanwalt)

Kai Danter

(Richter am Oberverwaltungsgericht)