Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern
Information
Aufgrund einer umfassenden technischen Systemumstellung sind
die Amts- und Landgerichte sowie das Oberlandesgericht Mecklenburg-Vorpommern
von Mittwoch, 12.11.2025, 18:00 Uhr, bis voraussichtlich Sonnabend, 15.11.2025, 7:00 Uhr,
sowie die Fachgerichte Mecklenburg-Vorpommerns
von Mittwoch, 10.12.2025, 18:00 Uhr, bis voraussichtlich Sonnabend, 13.12.2025, 7:00 Uhr,
in ihrem Betrieb eingeschränkt.
Während dieser Zeit kann es zu Verzögerungen bei der Beauskunftung aus Verfahrensakten kommen. Die Erreichbarkeit über den elektronischen Rechtsverkehr soll jedoch weiterhin gewährleistet sein. In besonders eiligen Angelegenheiten wird gebeten, zusätzlich den direkten Kontakt mit dem zuständigen Gericht aufzunehmen.
Grundbuch- und Handelsregisterangelegenheiten sind von der Systemumstellung nicht betroffen.
Aktuelle Themen
Herzlich willkommen auf der Internetseite des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern
Wir, die Kolleginnen und Kollegen des Finanzgerichts begrüßen Sie und danken für Ihren virtuellen Besuch und das damit verbundene Interesse an unserem Gericht und an unserer Arbeit.
Das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern mit Sitz in Greifswald hat am 1. Juli 1992 seine Tätigkeit aufgenommen.
Das Finanzgericht garantiert den Rechtsschutz in Streitigkeiten zwischen Bürgerinnen und Bürgern einerseits und der Finanzverwaltung andererseits, soweit es um Abgaben geht, die der Gesetzgebung des Bundes unterliegen und durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden, also unter anderem die Finanzämter, verwaltet werden. Hierzu gehören z. B. die Einkommen-, Umsatz-, Körperschaft-, Schenkung- und Erbschaftssteuer. Eine weitere wichtige Aufgabe des Gerichts ist die Prüfung von Entscheidungen der Familienkassen in Kindergeldangelegenheiten. In Mecklenburg-Vorpommern ist das Finanzgericht zudem für Kirchensteuersachen zuständig.
Nicht zuständig ist das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern hingegen in Zollsachen (dazu gehören insbesondere nicht die Kraftfahrzeugsteuer und Vollziehungsverfahren durch den Zoll im Sinne von § 33 Abs. 1 Nr. 2 FGO). Aufgrund eines Staatsvertrags zwischen den Ländern Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern besteht ein für alle drei Bundesländer zuständiger gemeinsamer Senat für Zoll- und Verbrauchsteuersachen beim Finanzgericht Hamburg.
Sie können auf vielfältige Weise einen Eindruck über die Tätigkeit des Finanzgerichts gewinnen. Wir verhandeln regelmäßig öffentlich, allerdings kann ein Beteiligter beantragen, dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird. Wichtige Entscheidungen werden in Rechtsprechungsdatenbanken veröffentlicht. Sofern der Bundesfinanzhof oder das Bundesverfassungsgericht über Entscheidungen des Finanzgerichts zu befinden hatten, können diese Verfahren in den dortigen Datenbanken ermittelt werden.
Auf den folgenden Seiten haben wir für Sie zahlreiche weitere Informationen über das Finanzgericht zusammengetragen. Dies umfasst Erläuterungen zu Aufgaben und Zuständigkeiten des Gerichts und zum Verfahrensablauf, Angaben zur Erreichbarkeit sowie bestimmte Leitlinien und Vordrucke.






