Elektronischer Rechtsverkehr

Der elektronische Rechtsverkehr mit der Generalstaatsanwaltschaft Rostock ist für alle Verfahrensarten eröffnet. Eine Kommunikation über E-Mail in Rechtssachen ist nicht zugelassen. Anträge und Schriftsätze in Rechtssachen können auf diesem Wege nicht rechtswirksam eingereicht werden. Sie können nur auf dem üblichen Postweg, mittels Telefax oder dem zugelassenen elektronischen Übermittlungsweg bei der Generalstaatsanwaltschaft eingereicht werden. Eine elektronische Kommunikation über die auf den Internetseiten der Generalstaatsanwaltschaft Rostock angegebenen E-Mail-Adressen steht nur für solche Angelegenheiten zur Verfügung, die die Verwaltung der Generalstaatsanwaltschaft betreffen. 

Umfangreiche weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr, insbesondere zu gesetzlichen Grundlagen, zugelassenen elektronischen Übermittlungswegen, technischen Anforderungen und Nutzungsanforderungen erhalten Sie hier: Elektronischer Rechtsverkehr