Terminsmitteilung Kleine Strafkammer 24. KW 2026

Nr.15/26  | 12.05.2026  | LG HST  | Landgericht Stralsund

Am Donnerstag, dem 11.06.2026, um 9:00 Uhr beginnt vor der Kleinen Strafkammer des Landgerichts Stralsund die Berufungsverhandlung gegen einen dann 55-jährigen deutschen Angeklagten.

Der Angeklagte ist Polizist. Ihm wurde seitens der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, dass er 52 Verfahren nicht zeitgerecht bearbeitete. Die entsprechenden Vorgänge seien unabgeschlossen in seinem Büro gefunden worden.

Der Angeklagte ist mit Urteil des Amtsgerichts Greifswald vom 29.01.2026 wegen Strafvereitelung im Amt in 4 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 10.500,00 € verurteilt worden. Hinsichtlich weiterer 48 Einzeltaten ist er freigesprochen worden. Das Amtsgericht ging in seinem Urteil davon aus, dass dem Angeklagten möglicherweise bewusste gewesen sei, dass aufgrund der verzögerten Bearbeitung eine Verfolgung der Straftaten vereitelt würde. Dabei sei der Angeklagte indessen aufgrund personeller Engpässe und einer Vielzahl zusätzlicher Aufgaben überlastet gewesen. Die Überlastung des Angeklagten sei dessen Vorgesetzten bekannt gewesen. In 42 der angeklagten Einzelfälle sei ihm eine zeitgerechte Erledigung seiner Verfahren deswegen nicht möglich gewesen. Ein Handeln sei ihm indessen in jenen Fällen möglich gewesen, in denen er eine elektronische Abschlussverfügung fertigte ohne die Papiervorgänge der Staatsanwaltschaft zu übersenden. Hierbei sei ihm bewusst gewesen, dass eine Verfahrensanlage bei der Staatsanwaltschaft erst mit Eingang der Papiervorgänge erfolge.

Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft haben gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Im Termin am 11.06.2026 sollen 12 Zeugen gehört werden. Ein Fortsetzungstermin ist anberaumt auf Donnerstag, den 18.06.2026, ebenfalls 9 Uhr.

Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt der Angeklagte als unschuldig.

 

Hinweis:

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Saldsieder

Pressesprecherin des Landgerichts