Terminsmitteilung Große Strafkammer 21. KW 2026

Nr.11/26  | 16.04.2026  | LG HST  | Landgericht Stralsund

Am Dienstag, dem 19.05.2026 um 9:00 Uhr beginnt am Landgericht Stralsund die Hauptverhandlung (Az. 22 KLs 5/25) gegen einen 31-jährigen deutschen Angeklagten wegen einer Vielzahl an unterschiedlichen Straftaten.

Der Anklage zufolge führte der Angeklagte eine Beziehung. Diese endete am 15.06.2024. Der Angeklagte soll mit seiner vormaligen Partnerin in Streit geraten sein.

Am 16.06.2024 habe er vormalige Partnerin in Sprachnachrichten beleidigt und angekündigt diese vernichten zu wollen. Am 18.07.2024 sei habe er diese in ihrer Greifswalder Wohnung aufgesucht um persönliche Dinge abzuholen. Es sei erneut zum Streit gekommen. Der Angeklagte habe auch Geld gefordert, was die Frau ablehnte. Daraufhin habe der Angeklagte ihr Handy gegen die Wand geworfen, die Frau im Kopfbereich geschlagen und eine Anbaureihe aus der Halterung gerissen. Als die ehemalige Partnerin die Wohnung habe verlassen wollen, habe er dies verhindert. Anschließend habe er erst der Frau mit einem Messer gedroht. Anschließend habe er gedroht sich selbst das Messer in den Hals zu stechen, wenn seine vormalige Partnerin nicht aufhöre zu weinen. Er habe anschließend erneut Geld gefordert. Die Frau habe angegeben kein Geld in der Wohnung zu haben. Als der Angeklagte mit ihr die Wohnung verlassen habe um Geld zu holen, habe die Frau fliehen können.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten weiter vor sich am 28.08.2024 in ein Greifswalder Elektronikgeschäft begeben zu haben. Er habe dort ein Handy umtauschen wollen. Als ihm dies verweigert wurde, habe er einen Kaffeevollautomaten umgeworfen und beim Verlassen des Ladens mehrere Mitarbeiter beleidigt.

Am 16.09.2024 habe er sich auf dem Weg zu seiner ehemaligen Partnerin befunden, als er deren Familienangehörige entdeckte. Er habe die Familienangehörigen beschimpft und gedroht, diese zu schlagen und abzustechen.

Am Folgetag habe der Angeklagte einen Freund seiner ehemaligen Partnerin auf der Straße angetroffen, sei diesem gefolgt und habe ihm unvermittelt mehrfach mit der Faust in das Gesicht geschlagen. Der Geschädigte erlitt ein Schädelhirntrauma ersten Grades und eine Nasenbeinfraktur, die operativ versorgt werden musste.

Am 14.10.2024 habe der Angeklagte erneut eine Nachricht an seine ehemalige Partnerin versandt. Er habe der Frau angedroht, dass diese und ihre Familie „bezahlen“ würden. Dazu habe er ein Bild von einer Waffe mit Munition übersandt.

Am 04.11.2024 habe der Angeklagte eine Greifswalder Arztpraxis aufgesucht und von der Schwester am Empfang in aggressivem Ton die Herausgabe verschreibungspflichtiger Medikamente gefordert. Der sodann herbeigerufene Arzt habe die Herausgabe verweigert und den Angeklagten  der Praxis verwiesen. Daraufhin hab der Angeklagte den Arzt beleidigt.

Laut Anklage soll der Angeklagte am 26.12.2024 mit einem PKW in Greifswald unterwegs gewesen sein. Eine gültige Fahrerlaubnis habe er nicht besessen. Er habe an einer Unfallstelle angehalten und sich eine verbale Auseinandersetzung mit einem der Anwesenden geliefert. Dann sei der Angeklagte ausgestiegen und auf den Angesprochenen zugegangen. Hierbei habe er eine Machete geschwungen und den Angesprochenen aufgefordert zu ihm zu kommen. Auf ein Rufen seines Beifahrers hin habe der Angeklagte die Örtlichkeit mit seinem Fahrzeug verlassen. Die Polizei habe den Angeklagten zeitnah anhalten können. Hierbei habe der Angeklagte zunächst falsche Personalien angegeben und die Polizeibeamten beleidigt. Durch die Polizei habe im Rahmen der Kontrolle Canabiskonsum feststellen können.

Dem Angeklagten wird weiter vorgeworfen sich im Zeitraum 02.02.2025 bis 10.02.2025 unter abweichendem Namen in einer Greifswalder Pension eingemietet zu haben ohne die Zahlung des Mietpreises zu beabsichtigen. Bei seinem Auszug am 05.02.2025 habe er zwei Fernseher mitgenommen.

Am 05.03.2025 soll der Angeklagte  in einer Ortschaft nahe Stralsund aus einem unverschlossenen Schuppen ein E-Bike im Wert von 2.700 € an sich genommen haben. Dieses habe er in der Folge für 500 € bei einem An- und Verkauf veräußert.

Der Angeklagte soll eine weitere, etwa viermonatige Beziehung gehabt haben, welche die Partnerin am 05.04.2025 beendete. In der Folgezeit habe der Angeklagte die Trennung nicht akzeptiert. Im Zeitraum 12.04.2025 bis 15.04.2025 habe der Angeklagte die vormalige Partnerin 810mal angerufen. Teilweise sie diese dabei beleidigt worden. Er habe auch geklopft und geklingelt.

Am 12.04.2025 habe er eine Freundin seiner vormaligen Partnerin kontaktiert und angekündigt, dass es schlimmer werde, wenn die Geschädigte sich nicht melde. In den Folgetagen habe der Angeklagte mehrfach Waren im Namen seiner Ex-Partnerin bestellt und vielfach auf deren Dienststelle angerufen. Am 17.04.2025 habe er dem Vorgesetzten der FRau gedroht, beide „einen Kopf kürzer zu machen“. Das Verhalten sei auch nach Erlass einer Gewaltschutzanordnung durch das Amtsgericht Stralsund am 17.04.2025 fortgesetzt worden.

Am 31.05.2025 ist der Angeklagte vorläufig festgenommen worden.

Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte sich im Polizeigewahrsam selbst am Kopf verletzt haben. Er wurde im Anschluss in eine Klinik gebracht. Hier habe er wiederholt die Polizeibeamten beleidigt, diesen angekündigt sie privat wiederzufinden und „fertig zu machen“. Einem der Polizeibeamten soll er vorgeworfen habe mit Drogen zu handeln.

Am 01.06.2025 habe der Angeklagte im Rahmen seiner richterlichen Vernehmung behauptet, dass er durch einen konkret benannten Polizisten mit dem Kopf gegen die Zellentür geschlagen worden sei. Später soll er behauptet haben von diesem geschubst worden zu sein. Der Polizist befand sich nachweislich zu dem benannten Zeitpunkt nicht in den Gewahrsamszellen. Auch den Vorwurf es Drogenhandels durch diesen Polizisten habe er im Rahmen der Vernehmung wiederholt.

Am 21.09.2025 soll der Angeklagte in einer JVA einen Mitgefangenen bedroht haben. Er habe diesem angekündigt, dass er demnächst entlassen würde. Dann würde er die Freundin des Mitgefangenen vergewaltigen und dessen Kinder töten, wenn dieser ihm nicht 2.500 € zahle. Hierbei habe er über Informationen über die Familie des Mitgefangenen verfügt, welche die Drohungen haben glaubhaft wirken lassen.

 

Im Termin am 19.05.2026 sollen 8 Zeugen gehört werden. Weitere umfangreiche Zeugenvernehmungen sollen in den Folgeterminen erfolgen. Ein Sachverständiger soll ebenfalls gehört werden.

 

Termine zur Fortsetzung sind anberaumt auf

Mittwoch, den 20.05.2026 (11 Zeugen), 13:00 Uhr,

Montag, den 08.06.2026 (7 Zeugen),

Donnerstag, den 11.06.2026,

Montag, den 22.06.2026,

Mittwoch, den 24.06.2026 und

Dienstag den 30.06.2026, jeweils 9:00 Uhr.

Der Angeklagte ist bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten und hat Haftstrafen verbüßt. Derzeit befindet er sich in einer Justizvollzugsanstalt.

Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt der Angeklagte als unschuldig. 

 

Hinweis:

Medienvertreter, die Bild- oder Filmaufnahmen im Gerichtsgebäude und bzw. oder im Sitzungssaal aufnehmen wollen, melden sich bitte im Vorfeld bei der Pressestelle.

  

Saldsieder

Pressesprecherin des Landgerichts