Terminvorschau Januar 2024 - Neu beginnende Verfahren vor den Großen Strafkammern

Nr.1/24  | 28.12.2023  | LG HRO  | Landgericht Rostock

1. Freitag, 10.01.2024, 09:30 Uhr, Az. 12 KLs 162/23 jug (3)

wegen Raubes, räuberischer Erpressung u.a.

- 2. Große Strafkammer –

Die Staatsanwaltschaft wirft vier Angeklagten im Alter von 17 bis 18 Jahren die Begehung diverser Straftaten der versuchten räuberischen Erpressung, der versuchten Raubes, der räuberischen Erpressung und des gemeinschaftlichen Raubes sowie der gefährlichen Körperverletzung im Zeitraum zwischen Dezember 2021 bis April 2022 im Rostocker Stadtgebiet vor.

Es wird darauf hingewiesen, dass für die Angeklagten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung streitet.

Fortsetzungstermine:

  1. 01. – 09.30 Uhr –
  2. 01. – 09.30 Uhr -

Sitzungspolizeiliche Anordnungen:

Keine

Besonderheiten:

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine Jugendstrafsache handelt, so dass gemäß § 48 Abs. 1 JGG die Hauptverhandlung nicht öffentlich ist.

 

2. Dienstag, 16.01.2024, 09.30 Uhr Uhr, Az.: 11 KLs 97/23

wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

- 1. Große Strafkammer -

Die Staatsanwaltschaft wirft einem 37-jährigen Güstrower vor, in der Zeit zwischen dem 18.07.2020 bis zum 06.11.2020 durch insgesamt fünf Straftaten in Schönwolde und an anderen Orten jeweils mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben. Der Angeklagte soll sich im Jahr 2020  aus Berlin Betäubungsmittel in Form von Marihuana verschafft und diese in Schönwolde und andernorts gewinnbringend weiter veräußert haben, wobei die Tatkommunikation über sogenannte Kryptohandys unter dem Einsatz entsprechender Verschlüsselungssoftware erfolgt sei. In der Verwirklichung dieses Tatplanes sei es im genannten Zeitraum zu den fünf Tathandlungen durch den Angeklagten gekommen, wobei er Marihuana im Umfang von insgesamt etwa 44 kg in einem Gesamtwert von 188.000,- € gehandelt habe.

Es wird darauf hingewiesen, dass für den Angeklagten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung streitet.

 Fortsetzungstermine:

  1. 01. – 09.30 Uhr –
  2. 02. – 09.30 Uhr –
  3. 02. – 09.30 Uhr -

Sitzungspolizeiliche Anordnungen:

Keine

Besonderheiten:

Keine

 

3Mittwoch, 17.01.2024, 09:30 Uhr, Az. 12 KLs 168/23

wegen schweren Raubes

- 2. Große Strafkammer –

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 25-jährigen Angeklagten vor, am 25.08.2023 in Bützow unter Verwendung eines Einhandmessers mit einer Klingenlänge von ca. 8 – 10 cm aus der Umhängetasche eines Geschädigten gegen dessen Willen und unter dem Eindruck des vorgehaltenen Messers widerrechtlich 10,- € entnommen zu haben. Des Weiteren soll der Angeklagte von einer weiteren Geschädigten unter dem Vorhalt des Messers die Herausgabe eines Handy`s nebst SIM-Karte und die Nennung des PIN-Codes gefordert haben. Anschließend habe der Angeklagte den Tatort mit der Beute im Gesamtwert von 110,- € verlassen.

Es wird darauf hingewiesen, dass für den Angeklagten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung streitet.

Fortsetzungstermine:

  1. 01. – 09.30 Uhr –

Sitzungspolizeiliche Anordnungen:

Keine

Besonderheiten:

Keine

 

4. Mittwoch, 31.01.2024, 09.30 Uhr, Az. 11 KLs 72/23

wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

- 1. Große Strafkammer -

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 33-jährigen Rostocker vor, in der Zeit zwischen dem 27.04.2020 bis zum Anfang September 2021 durch insgesamt 14 Straftaten in Rostock jeweils mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben bzw. in einem Fall einem anderen dabei Hilfe geleistet zu haben. Der Angeklagte soll sich spätestens im April 2020 von verschiedenen Personen im größeren Umfang Betäubungsmittel, insbesondere Marihuana, Amfetamin und Kokain verschafft und diese in Rostock selbst gewinnbringend weiter zu veräußert und einem dieser Personen bei dessen BtM-Handel Hilfe geleistet haben.

Der Angeklagte soll in Folge dieser Taten Marihuana im Umfang von insgesamt etwa 53 kg und Kokain im Umfang von etwa 2, 1 kg Kokain und Amfetamin im Umfang von etwa 1 kg gehandelt bzw. besessen haben, wobei er aus den Taten ca. 297.000,- € erlangt haben soll.

Es wird darauf hingewiesen, dass für den Angeklagten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung streitet.

Fortsetzungstermine:

  1. 02. – 09.30 Uhr –
  2. 02. – 13.00 Uhr –
  3. 02. – 09.30 Uhr –
  4. 03. – 15.00 Uhr –
  5. 04. – 09.30 Uhr –
  6. 04. – 09.30 Uhr –
  7. 04. - 09.30 Uhr –

Sitzungspolizeiliche Anordnungen:

Keine

Besonderheiten:

Keine