Sprechzeiten

Montag - Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich 13:30 - 17:30 Uhr

 

Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, ist in Ihrem eigenen Interesse - insbesondere in Nachlass­an­gelegenheiten für Erklärungen zur Erbausschlagung und bei Anträgen auf Erteilung eines Erbscheins sowie Dienstags ab 16:00 Uhr - eine vorherige Terminvereinbarung mit den Mitarbeitern der Serviceeinheiten sinnvoll und zu empfehlen.

Außerhalb dieser Zeiten sind diejenigen Sitzungssäle zugänglich, in denen öffentliche Verhandlungen stattfinden. An Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen bleibt das Amtsgericht Güstrow für Besucher geschlossen.