Eingeschränkte Erreichbarkeit des Amtsgerichts Güstrow
Unter Beachtung der in der Regierungserklärung vom 28.10.2020 genannten Coronamaßnahmen und um weiterhin den Justizgewährungsanspruch beim Amtsgericht Güstrow dauerhaft gewährleisten zu können, wird das Gericht ab dem 2. November bis zum 27. November nur eingeschränkt geöffnet. Direkte persönliche Kontakte sollen soweit wie möglich reduziert werden. Das Amtsgericht ist aus diesem Grund in dem genannten Zeitraum nur noch von Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet.
Innerhalb der Sprechzeiten werden vorrangig eilige Anträge (z. B. auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, fristgebundene Nachlassangelegenheiten, Unterbringungsanträge, Gewaltschutzsachen usw.) in persönlichem Kontakt mit den Rechtssuchenden bearbeitet. Alle anderen Anliegen sollen schriftlich oder telefonisch an das Amtsgericht gerichtet werden. Dies gilt insbesondere für Anträge auf Beratungshilfe. Eine Vielzahl an Formularen stellt das Amtsgericht auf seiner Homepage zur Verfügung.
Bei öffentlichen Verhandlungen wird die Öffentlichkeit in jedem Fall gewahrt. Es wird aber gebeten, von der Teilnahme als Publikum mit Augenmaß Gebrauch zu machen. Im Gerichtsgebäude besteht die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Für diese Maßnahme bitte ich um Verständnis.
Millat
Direktor des Amtsgerichts




