Hinweis für Grundeigentümer zur anstehenden Grundsteuerreform

Nr.01/2022  | 20.05.2022  | AG HGW  | Amtsgericht Greifswald

Das Amtsgericht Greifswald weist wegen der aktuellen Häufung von Anfragen zur Erlangung grundstücksbezogener Informationen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform darauf hin, dass diese telefonisch nicht erteilt werden.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang schriftlich die Erteilung eines (kostenpflichtigen) Grundbuchauszuges für bebaute und unbebaute sowie land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke beantragen, beachten Sie bitte, dass dies vielfach unnötig ist. Die von den Finanzämtern gewünschten grundstücksbezogenen Informationen (u.a. Gemarkung, Flur, Flurstück, Grundstücksgröße und -lage) können in der Regel auch ohne Grundbuchauszug zum Beispiel Ihnen bereits vorliegenden Bauunterlagen, Teilungserklärungen oder Kaufverträgen entnommen werden.

Bürgerinnen und Bürger können sich über die Grundsteuerreform auf dem Steuerportal des Landes M-V informieren.

https://www.steuerportal-mv.de/Steuerrecht/Rund-ums-Grundstück/Grundsteuerreform/

Zudem kann der Bodenrichtwert unter folgendem Link abgerufen werden:

www.geodaten-mv.de/grundsteuerdaten oder https://www.kreis-vg.de/Bürgerservice/Kataster-und-Vermessung/Gutachterausschuss/Bodenrichtwertkarte/