Örtliche Zuständigkeit
Der Bezirk des Arbeitsgerichts Rostock umfasst das Gebiet des Landkreises Rostock sowie der kreisfreien Stadt Rostock.
Der Bezirk des Arbeitsgerichts Schwerin umfasst das Gebiet der Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim sowie der kreisfreien Stadt Schwerin.
Der Bezirk des Arbeitsgerichts Stralsund umfasst das Gebiet der Landkreise Vorpommern-Rügen, Vorpommern-Greifswald und Mecklenburgische Seenplatte. Bei dem Arbeitsgericht Stralsund sind an dem Standort Neubrandenburg auswärtige Kammern gebildet worden. Aus organisatorischen Gründen wird gebeten, entsprechende Klagen direkt an dem Standort Neubrandenburg einzureichen. Die örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts und seiner Kammern Neubrandenburg ergibt sich aus den Anlagen zum Geschäftsverteilungsplan.




