32 Azubis haben die Ausbildung zur/m Justizfachangestellten in Mecklenburg-Vorpommern erfolgreich absolviert

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Justizfachangestellte 2022
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Nr.05/22  | 15.09.2022  | OLG HRO  | Oberlandesgericht Rostock

Pressemitteilung vom 15.09.2022

32 Azubis haben die Ausbildung zur/m Justizfachangestellten in Mecklenburg-Vorpommern erfolgreich absolviert


Zum Abschluss der 3-jährigen Ausbildung zur/m Justizfachangestellten haben 32 Azubis am 08.09.2022 im Oberlandesgericht durch den Justizstaatssekretär Friedrich Straetmanns ihr Zeugnis erhalten. Trotz der coronabedingten Ausbildungserschwernisse haben die Absolventen die Prüfungen erfolgreich gemeistert und können nun als vollwertige Justizfachangestellte ihre Arbeit aufnehmen.

In den letzten Jahren konnten nahezu alle Auszubildenden nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung in den Justizdienst des Landes übernommen werden. Ein Anspruch auf Übernahme besteht zwar nicht, mit der erfolgreichen Ausbildung besteht jedoch die Möglichkeit, bundesweit bei Gerichten und Staatsanwaltschaften als Justizfachangestellte/r anzufangen.

Für den zum 01.09.2022 beginnenden Ausbildungsjahrgang konnten leider von den 35 zur Verfügung stehenden Plätzen lediglich 26 Plätze belegt werden.

 

Berufsbild der/s Justizfachangestellten:

Justizfachangestellte sind bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig und erledigen Aufgaben in sogenannten Serviceeinheiten, in denen die Tätigkeiten von Richtern, Rechtspflegern und Geschäftsstelle vernetzt werden. Justizfachangestellte nehmen büroorganisatorische und verwaltende Aufgaben wahr und sind für einen reibungslosen Geschäftsablauf mit verantwortlich. Sie sind Ansprechpartner für ratsuchende Bürger. Voraussetzungen für die Ausbildung sind die mittlere Reife und gute Deutschkenntnisse.

Zu den Aufgaben einer/eines Justizfachangestellten gehören insbesondere:

  • Fertigung von Schriftstücken,
  • Anlegung und Verwaltung der Akten,
  • Überwachung von Fristen und Terminen,
  • Protokollführung in Gerichtsverhandlungen,
  • Beantwortung von telefonischen und persönlichen Anfragen der Verfahrensbeteiligten,
  • Aufnahme von Anträgen, Rechtsmitteln und Erklärungen,
  • Bewirkung der Zustellung von Schriftstücken und der Ladung von Parteien, Zeugen und Sachverständigen,
  • Erteilung von Beschluss- und Urteilsausfertigungen, Vollstreckungsklausel sowie Rechtskraft- und Notfristzeugnissen,
  • Berechnung und Einziehung von Gerichtskosten,
  • Berechnung und Festsetzung der Entschädigung für Zeugen und der Vergütung von Sachverständigen,
  • Mitwirkung bei der Führung der öffentlichen Register bei Gerichten (z. B. Grundbuch-, Handels- und Vereinsregister) sowie Entscheidung über die Gewährung von Einsicht und die Erteilung von Auskünften und Abschriften aus den Registern.

 

 

Kontakt:

Pressesprecher:           Hansje Eidam
                                    Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht
Telefon:                       (0381) 331-251
E-Mail:                        presse@olg-rostock.mv-justiz.de