Die nachstehenden Ausführungen in den jeweiligen Länderübersichten beziehen sich auf ledige Antragsteller/Antragstellerinnen. Hinsichtlich der für verwitwete bzw. geschiedene Antragsteller/Antragstellerinnen zusätzlich beizubringenden Unterlagen erkundigen Sie sich bitte direkt bei den Mitarbeitern des Oberlandesgerichts Rostock.