Bestätigung des Beschlusses des Amtsgericht Stralsund

vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis und Beschlagnahme des Führerscheins gegen Lkw-Fahrer

Nr.19/23  | 31.07.2023  | LG HST  | Landgericht Stralsund

Die Strafbeschwerdekammer des Landgericht Stralsund hat am 28.07.2023 die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgericht Stralsund vom 19.07.2023 zurückgewiesen und den Beschluss damit bestätigt.

 

Hintergrund der gerichtlichen Tätigkeit ist, dass der Fahrer des LKWs im Rahmen einer Straßenblockade durch drei sogenannte „Klimakleber“ zunächst sein Fahrzeug anhielt um zwei Klimaaktivisten (in der Mitte und rechts sitzend) von der Straße zu entfernen, dann das Fahrzeug bestieg und dieses anfuhr, wobei er den auf der rechten Straßenseite sitzenden Klimaaktivisten vor dem Fahrzeug herschob.

 

Nach Ansicht des Amtsgerichts ist zu erwarten, dass dem Lkw-Fahrer, welcher bzgl. eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung und Nötigung dringend tatverdächtig sei, die Fahrerlaubnis entzogen werde, da er ungeeignet sei zum Führen von Kraftfahrzeugen.

 

Nach Auffassung der Strafbeschwerdekammer des Landgerichts konnten die Ausführungen des Beschuldigten den dringenden Tatverdacht nicht entkräften.

 

Diese hat ihren Beschluss maßgeblich darauf gestützt, dass es nicht darauf ankomme, ob der Beschuldigte bemerkt habe, dass der rechts befindliche Klimaaktivist sich vor dem LKW platzierte. Da auch der Klimaaktivist in der Mitte der Fahrbahn nach dem Entfernen durch den Beschuldigten erneut die Straße blockierte habe dem Beschuldigten bewusst sein müssen, dass die Klimaaktivisten nicht gewillt waren ihre Aktion bei Einsatz von Gewalt durch andere Verkehrsteilnehmer aufzugeben. Die Rückkehr des Klimaaktivisten auf die Fahrbahnmitte sei dem Beschuldigten jedenfalls bewusst gewesen, da der Beschuldigte sich mit diesem erneut auseinandersetzte.

 

Der Beschuldigte könne sich auch nicht auf ein Notwehrrecht gegenüber den Klimaaktivisten berufen, da die Willensbeeinträchtigung des Beschuldigten in einem krassen Missverhältnis zu den drohenden Verletzungen des Klimaaktivisten stand. Der Beschuldigte sei nur kurzzeitig an der Weiterfahrt gehindert worden. Darüber hinaus habe die Blockade ohne größeren Aufwand umfahren werden können.

 

 

Saldsieder

Stellv. Pressesprecherin des Landgerichts