Rechtskraft des Urteils im Verfahren wegen schweren Bandendiebstahls oder gewerbsmäßiger Bandenhehlerei von Kraftfahrzeugen

Az. 22 KLs 1/23 (535 Js 21404/22)

Nr.11/2023  | 05.04.2023  | LG HST  | Landgericht Stralsund

Das Urteil der Großen Strafkammer vom 16.03.2023 ist seit heute bezüglicher aller fünf Verurteilter rechtskräftig. Die zunächst eingelegten Revisionen zweier Verurteilter wurden zurückgenommen.

 

Dr. Irina Bonin
Pressesprecherin