Rechtskraft des Urteils im Verfahren wegen schweren Bandendiebstahls oder gewerbsmäßiger Bandenhehlerei von Kraftfahrzeugen
Az. 22 KLs 1/23 (535 Js 21404/22)
Das Urteil der Großen Strafkammer vom 16.03.2023 ist seit heute bezüglicher aller fünf Verurteilter rechtskräftig. Die zunächst eingelegten Revisionen zweier Verurteilter wurden zurückgenommen.
Dr. Irina Bonin
Pressesprecherin