Urteil im Verfahren um die Zerstückelung einer Leiche

Nr.9/24  | 23.04.2024  | LG HST  | Landgericht Stralsund

In dem Verfahren um die Zerstückelung einer Leiche ist am 23.04.2024 das Urteil des Landgerichts Stralsund verkündet worden.

Das Gericht hat den Hauptangeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt. Wegen der anzunehmenden erheblichen Alkoholisierung des Angeklagten zum Zeitpunkt der Tötung und da nicht mit hinreichender Sicherheit aufklärbar ist, welche Verletzungen der Geschädigte in welcher Reihenfolge erhielt, war nicht hinreichend feststellbar, dass dieser die Tötung beabsichtigte.

Der weitere Angeklagte ist wegen versuchter Strafvereitelung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt worden. Hierbei sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Mitangeklagte nicht nur versuchte einen Dritten davon zu überzeugen, dass dieser Hilfe beim Abtransport der Leiche leistete, sondern sich auch an der Zerteilung der Leiche beteiligte. Als strafschärfend bewertete das Gericht zum einen die erhebliche Rückfallgeschwindigkeit des Mitangeklagten. Dieser wurde am Vormittag des Tattages aus dem Strafvollzug entlassen. Zum anderen wurde der Versuch eine erhebliche Straftat zu verschleiern nur durch Zufall vereitelt.

Eine Verurteilung wegen Störung der Totenruhe erfolgte nicht. Diese hätte vorausgesetzt, dass die Leichenzerteilung einer Herabwürdigung des Verstorbenen diente. Dies konnte das Gericht nicht feststellen. Es geht aufgrund der Beweisaufnahme davon aus, dass die Zerteilung der Verschleierung der Tötung diente.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Den Angeklagten und der Staatsanwaltschaft steht das Rechtsmittel der Revision zu. Diese ist binnen einer Woche beim Landgericht einzulegen.

Saldsieder

Pressesprecherin des Landgerichts