Erreichbarkeit und Sprechzeiten
Der Publikumsverkehr findet grundsätzlich innerhalb der Sprechzeiten statt. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird empfohlen, außerhalb von Not- und Eilfällen Termine vorab telefonisch zu vereinbaren. Bitte wenden Sie sich zwecks Terminabstimmung an die Ihnen bekannte zuständige Abteilung bzw. die Telefonzentrale des Gerichts.
Sprechzeiten
Alle Abteilungen
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 17:00 Uhr und nach Vereinbarung |
Mittwoch | 09:00 - 12:00 Uhr | |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr | |
Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Erklärungen zur Erbausschlagung und Erbscheinanträge können nur nach vorheriger Terminvereinbarung (gerne auch über nachlass@ag-pasewalk.mv-justiz.de) aufgenommen werden. Informationen finden sie hier >>klick<<.
Außerhalb der Sprechzeiten sind diejenigen Sitzungssäle zugänglich, in denen öffentliche Verhandlungen stattfinden. An Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember bleibt das Amtsgericht Pasewalk für Besucher geschlossen.
Besonderer Hinweis:
Zur Erhöhung der Sicherheit von Besuchern und Bediensteten finden im Eingangsbereich des Gerichtsgebäudes Einlasskontrollen statt. Daher ist der Terminnachweis sowie ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen.
Um ein pünktliches Erscheinen zu Gerichtsterminen sicherzustellen, sind entsprechende Verzögerungen einzuplanen.