Landesjustizprüfungsamt
Das Landesjustizprüfungsamt ist für die Vorbereitung und Durchführung der staatlichen Pflichtfachprüfung der Ersten juristischen Prüfung, der Zweiten juristischen Staatsprüfung sowie der Rechtspflegerprüfung verantwortlich. Darüber hinaus erfolgt die Anerkennung ausländischer juristischer Abschlüsse sowie die Gleichwertigkeitsprüfung für EU-/EWR-Bewerber mit ausländischen juristischen Studienabschlüssen zur Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare durch das Landesjustizprüfungsamt.
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