Organstreitverfahren wegen Verletzung des parlamentarischen Fragerechts
Pressemitteilung 5/2023
LVerfG 6/22 Greifswald, den 18.10.2023
LVerfG 1/23
Das Landesverfassungsgericht verhandelt am
Donnerstag, den 26. Oktober 2023
im Saal I (Raum 116) des Gerichtsgebäudes (Domstraße 7 in Greifswald)
mündlich über zwei Organstreitverfahren (Art. 53 Nr. 1 der Landesverfassung – LV M-V –) von zwei Abgeordneten des Landtags Mecklenburg-Vorpommern, die sich im Hinblick auf Antworten der Landesregierung in ihrem parlamentarischen Fragerecht aus Art. 40 Abs. 1 Satz 1 LV M-V verletzt sehen.
Die mündliche Verhandlung in dem Verfahren LVerfG 6/22 beginnt um 10.30 Uhr. Der Antragsteller in diesem Verfahren stellte unter dem 17. Februar 2022 eine Kleine Anfrage unter dem Titel „Akteurinnen/Akteure, Treffen und Korrespondenzen im Kontext der „Klimastiftung““. Die Kleine Anfrage ist als Landtags-Drucksache Nr. 8/379 veröffentlicht. Diese wurde am 30. März 2022 von der Antragsgegnerin beantwortet, veröffentlicht unter der Drucksachen-Nr. 8/379 in der Parlamentsdatenbank. Als Anlage 1 fügte die Antragsgegnerin der Antwort eine Liste bei, in der Angaben zu den in Frage 3 abgefragten Treffen in tabellarischer Form aufgeführt wurden. In Beantwortung der Frage 6 verwies die Antragsgegnerin u.a. auf eine weitere, in Anlage 2 beigefügte Tabelle. Unter dem 14. Juli 2022 übersandte die Antragsgegnerin dem Antragsteller, den Vorsitzenden der Landtagsfraktionen sowie dem Vorsitzenden des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Stiftung Klima- und Umweltschutz MV eine aktualisierte Liste mit dem Stand 13. Juli 2022, bei der es sich um eine um weitere Einträge ergänzte Fassung der zur Beantwortung der Frage 3 übersandten Liste handelte.
In dem am 4. Oktober 2022 eingeleiteten Organstreitverfahren streiten die Beteiligten darüber, ob die Antragsgegnerin die Kleine Anfrage ordnungsgemäß, insbesondere vollständig beantwortet hat.
Die mündliche Verhandlung in dem Verfahren LVerfG 1/23 beginnt um 13.00 Uhr. Der Antragsteller dieses Organstreitverfahrens stellte am 26. September 2022 eine Kleine Anfrage unter dem Titel „Kommunikation zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und dem Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung bezüglich der Durchführung des Asylverfahrens eines verurteilten Straftäters“. Die Kleine Anfrage enthält unter anderem folgende Fragen:
„Welche Korrespondenzen zwischen Bund und Land fanden in dem einleitend genannten Fall bisher statt (bitte anonymisiert und in chronologischer Reihenfolge dieser Anfrage anhängen)? Welche Berichterstattungsformen wandte der Bund in diesem Fall dem Land gegenüber an?“
Mit der unter dem 24. Oktober 2022 als Landtags-Drucksache 8/1379 veröffentlichten Antwort teilte die Antragsgegnerin 16 E-Mail- bzw. Telefon-Korrespondenzen unter Datumsnennung mit. Angaben zum Gegenstand oder konkreten Inhalt der aufgeführten E-Mails und Telefonate enthält die Beantwortung nicht; ihr wurden auch keine Unterlagen beigefügt. Sowohl in der Sitzung des Innenausschusses des Landtags vom 3. November 2022 als auch in der Landtagssitzung am 10. November 2022 stellte der Antragsteller Nachfragen zu der Antwort der Antragsgegnerin, die der Staatssekretär des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung bzw. der Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung beantwortete. Mit dem am 10. Januar 2023 eingeleiteten Organstreitverfahren macht der Antragsteller geltend, seine Kleine Anfrage sei nicht ordnungsgemäß, insbesondere unvollständig beantwortet worden.
Eine Entscheidung in den Verfahren wird erst in einem gesonderten Verkündungstermin, der nicht mehr als drei Monate nach dem Abschluss der mündlichen Verhandlung liegen darf, bekanntgegeben.
Im Auftrag
ter Veen
Pressesprecherin des Landesverfassungsgerichts
