Organklage wegen Verletzung des parlamentarischen Fragerechts erfolgreich

Nr.1/15  | 30.06.2015  | LVerfG  | MVJ-Landesverfassungsgericht

Mit Urteil vom heutigen Tage hat das Landesverfassungsgericht festgestellt, dass die Landesregierung den Organkläger durch die unvollständige Beantwortung einer Kleinen Anfrage (Landtags-Drs. 6/4036 vom 16. Juni 2015) in seinem Recht aus Art. 40 Abs. 1 Satz 1 der Landesverfassung - LV - verletzt hat.

Bezug nehmend auf die Eröffnung der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in Barth am 27. Mai 2015 erkundigte sich der klagende Abgeordnete, inwieweit es „an den darauffolgenden Tagen u.a. zu körperlichen Auseinandersetzungen und weiteren Straftaten im Zusammenhang mit Asylbewerbern gekommen“ sei. Die Landesregierung schilderte in ihrer Antwort zwei Sachverhalte, verweigerte aus datenschutzrechtlichen Gründen allerdings die zudem erbetenen Auskünfte über Alter, Nationalität und Vorstrafen der Tatverdächtigen.

Nach Auffassung des Gerichts ist die Antwort auf die Kleine Anfrage schon deshalb unvollständig und damit verfassungsrechtlich zu beanstanden, weil sie nicht individualisiert auf die Anfrage ausgerichtet ist. Die begehrten weiteren Auskünfte werden vielmehr pauschal und schlagwortartig unter Nennung nur des gesetzlichen Ausnahmetatbestandes abgelehnt. Bei dem allgemeinen Hinweis auf „datenschutzrechtliche Bestimmungen“ fehlt es schon an der Bezeichnung der angewendeten Vorschriften des Datenschutzrechts. Zudem lässt die Antwort keine Abwägung mit den verfassungsrechtlichen Pflichten und damit auch nicht erkennen, ob die herausragende Bedeutung des Auskunfts- und Fragerechts des einzelnen Abgeordneten aus Art. 40 Abs. 1 Satz 1 LV hinreichend berücksichtigt wurde. Ausreichende Gründe für die Verweigerung einer vollständigen Antwort können im verfassungsgerichtlichen Verfahren auch nicht nachgeschoben werden.

Anhaltspunkte dafür, dass die Kleine Anfrage rechtsmissbräuchlich war, sind von der Landesregierung nicht geltend gemacht worden und auch sonst nicht ersichtlich.

Im Auftrag

gez. Nickels
Pressesprecher des Landesverfassungsgerichts