Staatsanwaltschaften - Schwerin

Bauunternehmer wegen Rauschgifthandel festgenommen

(Fr, 03.02.2012) Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Schwerin haben am Donnerstag (02.02.2012) 250 Einsatzkräfte unter Leitung der Zollfahndung Hamburg einen Rauschgifthändlerring in Mecklenburg-Vorpommern zerschlagen. Es wurden 34 Objekte durchsucht, 3 Haftbefehle vollstreckt, Rauschgift, 210.000 Euro Drogengeld, 3 Schusswaffen und 5 hochwertige Autos beschlagnahmt.

Bei dem gestrigen Einsatz, an dem neben der Spezialeinheit ZUZ des Zollkriminalamtes auch Kräfte des Hauptzollamtes Stralsund sowie der Bundes- und Landespolizei M-V teilnahmen, wurden die drei Haupttäter in ihren Wohnungen festgenommen und insgesamt 34 Wohn- und Geschäftsobjekte durchsucht.
Die Staatsanwaltschaft Schwerin und das Zollfahndungsamt Hamburg ermitteln seit einem halben Jahr gegen einen 37-jährigen Wismarer Bauunternehmer wegen des Verdachts des Handels mit Kokain, Cannabis und Amphetamin.
Ausgangspunkt waren Erkenntnisse aus einem anderen Ermittlungsverfahren, das ebenfalls beim Zollfahndungsamt Hamburg geführt worden war.
Schnell wurde klar, dass der Bauunternehmer gemeinsam mit zwei weiteren Mittätern, dem 37-jährigen Prokuristen der Baufirma und einem 49-jährigen Demminer einen gut organisierten, bandenmäßigen Drogenhandel betreibt.
Das Rauschgift wurde vorwiegend in Mecklenburg-Vorpommern abgesetzt. Als zentraler Treffpunkt diente der Bande eine Spielothek im Großraum Wismar.
Bei dem gestrigen Einsatz konnten in den früheren Morgenstunden die drei Haupttäter in ihren Wohnungen festgenommen werden. Zeitgleich wurden 34 Wohn- und Geschäftsobjekte durchsucht. Bei dem Prokuristen wurden drei legale, aber nicht ordnungsgemäß aufbewahrte Schusswaffen – ein geladener Revolver und zwei
Gewehre – gefunden und sichergestellt.
Die Ermittlungen richten sich gegen 19 Tatverdächtige. Die drei Haupttäter, die im Verdacht stehen, mindestens seit 2009 mit Kokain, Cannabis und Amphetamin im mehrfachen Kilogrammbereich gehandelt zu haben, befinden sich in Untersuchungshaft.

Verantwortlich für den Inhalt: Oberstaatsanwalt Stephan Hagemann (Staatsanwaltschaften)

Verwaltungsgerichtsbarkeit -

Klagen gegen Tornadoüberflüge abgewiesen

(Mi, 21.12.2011) Mit zwischenzeitlich zugestellten Urteilen hat das Verwaltungsgericht Schwerin zwei Klagen (1 A 799/07 und 1 A 1180/07) von Gegnern des G8-Gipfels, welcher im Juni 2007 stattgefunden hatte, abgewiesen.

Die Kläger beider Verfahren waren Bewohner bzw. Anmelder eines von Gipfelgegnern in der Gemeinde Reddelich eingerichteten Camps mit zeitweise über 4000 Teilnehmern. Dieses Camp wurde mehrmals, so auch am 5. Juni 2007, von einem Tornadoflugzeug der Bundeswehr überflogen. Dies geschah auf Bitten des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern zu Aufklärungszwecken. Bei den Überflügen wurden Bildaufnahmen gefertigt, deren Auflösung entgegen der ursprünglichen Annahme der Kläger eine Identifizierung von einzelnen Campteilnehmern nicht ermöglicht.

Die zuständige 1. Kammer des Verwaltungsgerichts ist der Auffassung, dass die Klagen bereits unzulässig sind. Weder würde der einmalige Überflug und die dabei gefertigten Übersichtsaufnahmen ohne Möglichkeit der Identifizierung der Kläger andauernde Nachwirkungen entfalten, noch stellte dies eine tiefgreifende Grundrechtsbeeinträchtigung dar.

Die von den Gipfelgegnern thematisierte Frage nach der Rechtmäßigkeit des Aufklärungsflugs vom 5. Juni 2007 stellte sich danach für das Gericht nicht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Kläger haben die Möglichkeit Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen, über den das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald zu entscheiden hätte.

Verantwortlich für den Inhalt: Tiemann, Pressesprecherin VG Schwerin (Verwaltungsgerichtsbarkeit)

  
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