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Ronny V. bleibt in Haft - Bundesgerichtshof bestätigt Urteil des Landgerichts Rostock
(Mi, 26.09.2007) Das Urteil der 3. Großen Strafkammer vom 28.08.2006, mit dem Ronny V. wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren und 6 Monaten verurteilt wurde, ist rechtskräftig. Der Angeklagte Ronny V. hatte gegen dieses Urteil Revision eingelegt. Wie nunmehr bekannt wurde, bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil des Landgerichts mit Beschluss vom 06.09.2007.
Gemeinsam mit dem bereits rechtskräftig verurteilen Andreas D. tötete der Angeklagte am Morgen des 05.12.2003 den 46jährigen Jürgen H.. Ronny V., früher Inhaber der Firma DBS-Security und Jürgen H. waren konkurrierenden Lagern im Rostocker Rotlicht-Milieu zuzurechnen. Sie waren in der Gaststätte Jonny's Hinter(n) Hof aufeinandergetroffen, wo es bereits zu einem Wortwechsel und Handgreiflichkeiten kam. Als der Geschädigte H. das Lokal fluchtartig verließ, setzten ihm der Angeklagte und Andreas D. nach. Sie holten ihn in etwa 70 Meter vom Lokal entfernt in der Feldstraße - in Sichtweite des Doberaner Platzes - ein. Dort versetzte Andreas D. dem Jürgen H. mehrere gezielte Tritte in das Gesicht und gegen den Hals. Jürgen H. wurde schwer verletzt. Die Gewalttätigkeiten gegen ihn wurden erst eingestellt, als seine Gesichtszüge nahezu unkenntlich waren. Ob der Angeklagte selbst Jürgen H. die zum Tode führenden Verletzungen zufügte, ließ sich nicht aufklären. Jedenfalls aber postierte der Angeklagte sich während der Tätlichkeiten so, dass dem Geschädigten H. der Fluchtweg zum Doberaner Hof abgeschnitten war. Er konnte jederzeit in das Geschehen eingreifen.
Nach insgesamt 23 Verhandlungstagen, der Vernehmung diverser Zeugen und einer Ortsbesichtigung zur Nachtzeit waren die Richter der 3. Große Strafkammer zu der Überzeugung gelangt, dass sich der Angeklagte gemeinschaftlich mit Andreas D. des Totschlags an Jürgen H. schuldig gemacht hat. Bei der Strafzumessung berücksichtigten sie unter anderem die brutale Art der Tatausführung. Der Angeklagte war bereits im Jahre 2004 wegen dieser Tat von einer anderen Kammer des Landgerichts zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren veruteilt worden. Dieses Urteil hatte der BGH auf die Revison des Angeklagten aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen. Nunmehr konnte das Verfahren endgültig abgeschossen werden.
Verantwortlich für den Inhalt: Anke Mahmens, Landgericht Rostock |
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Rostocker Gaspreise angemessen - Landgericht bestätigt Gaspreiserhöhung durch die Stadtwerke Rostock
(Mi, 26.09.2007) Die Berufungskammer des Landgerichts Rostock hat in einem heute verkündeten Urteil entschieden, dass die Erhöhung des Gaspreises durch die Stadtwerke Rostock AG zum 01.01.2005 rechtmäßig war.
Die Stadtwerke Rostock hatten mit Wirkung zum 01.01.2005 im Rahmen des Tarifs "Sonderpreis 1" den Netto-Arbeitspreis, also den dem Kunden in Rechnung gestellten Preis, von 3,35 Cent/kWh auf 3,90 Cent/kWh erhöht. Gegen diese Preiserhöhung erhob der Kunde Klage beim Amtsgericht Rostock mit der Begründung, eine Erhöhung um mehr als 2 % sei im Hinblick auf die Entwicklung des Gaseinkaufspreises unzulässig. Das Amtsgericht wies die Klage ab. Die Berufung des Klägers blieb erfolglos. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Zur Begründung führte das Gericht aus, Versorgungsunternehmen wie die Stadtwerke seien berechtigt, den Preis für die Lieferung von Gas einseitig zu bestimmen. Dabei stehe dem Versorgungsunternehmen ein Ermessenspielraum zu. Das Gericht habe - wie hier - auf Antrag zu überprüfen, ob sich die Preisänderung im Rahmen des Ermessenspielraumes halte. Maßgebend sei allein die Preiserhöhung zum 01.01.2005. Denn den ursprünglichen Gaspreis und etwaige frühere Preiserhöhungen habe der Kläger akzeptiert, indem er, ohne Einwände zu erheben, gezahlt habe.
Ein Versorgungsunternehmen müsse sich bei Preiserhöhungen im Rahmen der geänderten Kostensituation halten. Es dürfe seinen Gewinn im laufenden Vertrag nicht erhöhen, müsse aber andererseits auch keine Verluste hinnehmen. Dabei sei neben der im Zeitpunkt der Preiserhöhung bereits bekannten Kostenentwicklung auch eine Prognose für die Zukunft vorzunehmen, um den Preis für eine längere Zeit konstant zu halten. Dies gewährleiste für den Kunden Planungssicherheit. Außerdem würden dadurch Verwaltungskosten vermieden, die wiederum zu einer Preiserhöhung führen.
Das Versorgungsunternehmen, das einseitig den Preis bestimmen könne, habe im Gegenzug zu beweisen, dass der Preis der Billigkeit entspreche, also angemessen sei. Damit das Gericht die Rechtmäßigkeit der Preiserhöhung überprüfen könne, habe der Versorger den konkreten Umfang seiner Kostensteigerung darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen. Nur so könne das Gericht feststellen, ob die Preiserhöhung auf einer Kostensteigerung beruhe oder ob der Versorger eine unzulässige Gewinnsteigerung vorgenommen habe.
Die Überprüfung der Preiserhöhung zum 01.01.2005 durch das Gericht habe ergeben, dass diese der Billigkeit entspreche, so das Urteil des Landgerichts. Durch die Preiserhöhung sei den Gaskunden lediglich die erwartete Erhöhung des durch die Stadtwerke zu zahlenden Einkaufspreises weitergegeben worden. Die Überprüfung der tatsächlichen Entwicklung der Preise im Jahr 2005 habe ergeben, das die Erhöhung des dem Kunden in Rechnung gestellten Arbeitspreises nur unwesentlich über der Steigerung der Bezugskosten gelegen habe. Dies hätten die Stadtwerke im Jahr 2006 ausgeglichen, indem sie nicht die volle Erhöhung des Einkaufspreises 2006 auf die Kunden umgelegt hätten. Insgesamt übersteige die Erhöhung des Arbeitspreises die Einkaufspreissteigerung um 0,0031 Cent/kWh. Dies ergebe bei einen Jahresverbrauch von 20.000 kWh eine jährliche Mehrbelastung des Kunden von 0,62 EURO. Die Preisgestaltung der Stadtwerke Rostock sei damit nicht zu beanstanden. Verantwortlich für den Inhalt: Anke Mahmens, Landgericht Rostock |
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Urteil der 1. Großen Strafkammer
(Do, 20.09.2007) Die 1. Große Strafkammer - Schwurgericht - verurteilte heute den 23jährigen Andy T. wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 10.04.2007 seine Mutter in deren Wohnung nach einer verbalen Auseinandersetzung derart geschlagen hat, dass diese an den Folgen der Verletzungen verstarb. Dabei habe er seine Mutter nicht töten wollen, aber die Gefährlichkeit seines Handelns erkennen können, so das Gericht. In der mündlichen Urteilsbegründung führte der Vorsitzende aus, dass sich die Tat als Folge einer schwerwiegenden Tatprovokation bei einem zugrundeliegenden langen Mutter-Kind-Konflikt darstellte. Diese Umstände waren für die Strafzumessung von erheblicher Bedeutung.
Das Urteil ist nicht rechtkräftig.
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Gericht stärkt Rechte der Verbraucher - Landgericht Rostock untersagt unklare Preisänderungsklausel für Erdgasverträge
(Fr, 14.09.2007) Preisänderungsklauseln eines Erdgasversorgungsunternehmens, die ganz allgemein auf die Preise für leichtes Heiszöl als Grundlage für eine Preisanpassung abstellen, sind unzulässig. Die hat das Landgericht Rostock unlängst entschieden. Die 4. Zivilkammer untersagte einem Versorgungsunternehmen, bei Erdgaslieferverträgen folgende Klausel in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu verwenden:
"Grundlage der Preisanpassung des Arbeitspreises bildet der Preis für leichtes Heizöl nach den Verbraucherpreisen von mindestens 40-50 hL auf einmal, wie sie monatlich für den Berichtsort Rostock in der "Fachserie 17: Reihe 2: Preise und Preisindizes für gewerbliche Produkte (Erzeugerpreise) für Gruppe Minerarlölerzeugnisse leichtet Heizöl" des statistischen Bundesamtes in pro 100 l veröffentlicht werden. Preisänderungen werden durch Veröffentlichung bekannt gegeben."
Zu Begründung führte das Gericht aus, Preisänderungsklausen in AGBs eines Versorgungsunternehmens müssten für den Kunden klar und verständlich formuliert sein. Sie müssten zudem den Umfang und die Kriterien für etwaige Preissteigerungen klar erkennen lassen. Preisänderungklauseln, die diese Anforderungen nicht erfüllen, seien unzulässig. Auf Grund der nun untersagten Preisänderungsklausel sei für den Kunden nicht vorhersehbar, wie sich ein etwaiger Anstieg des Preises für leichtes Heizöl auf den Erdgaspreis auswirke. Zudem sei nach dem Wortlaut der Klausel der Heizölpreis nicht der alleinige Anknüpfungspunkt für eine Preisanpassung. Offen bleibe dabei, welche weiteren Faktoren das beklagte Versorgungsunternehmen bei der Bildung eines neuen Preises heranziehen wolle. Die beanstandete Klausel lasse eine Preiserhöhung für Erdgas sogar dann zu, wenn sich die tatsächlichen Kosten des Versorgungsunternehmens überhaupt nicht erhöhen. Andererseits enthalte die Vertragsklausel keine Pflicht des Versogungsunternehmens, im Fall einer Senkung seiner Kosten auch den Gaspreis zu reduziehen. Dies benachteilige den Gaskunden unangemessen.
Mit dem Urteil vom 26.04.2007 (Aktenzeichen 4 O 316/06) hat das Landgericht einer Klage des Bundes der Energieverbraucher stattgegeben, der die Klausel beanstandete, informierte Anke Mahmens, Sprecherin des Landgerichts. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil hat das Versorgungsunternehmen Berufung eingelegt, über die das Oberlandesgericht zu entscheiden hat. mehr » Verantwortlich für den Inhalt: Anke Mahmens, Landgericht Rostock |
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(Do, 06.09.2007) Landgericht hebt Haftbefehl gegen Cornelia V. auf mehr »
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(Di, 15.05.2007) Strafverfahren wegen Überfall auf Ribnitz-Damgartener ALDI-Markt vor dem Landgericht Stralsund mehr »
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(Di, 15.05.2007) Schwurgerichtskammer des LG Stralsund verhandelt versuchten Mord in Ribnitz-Damgarten mehr »
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(Fr, 16.02.2007) Urteil im Strafverfahren um Brandstiftungen in Wolgast mehr »
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(Mo, 05.02.2007) Verfahren wegen versuchten Mordes vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Stralsund mehr »
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(Fr, 02.02.2007) Landgericht Stralsund verhandelt Verfahren wegen versuchten Mordes in Stralsunder Spielothek mehr »
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(Fr, 02.02.2007) Landgericht Stralsund verhandelt Verfahren wegen versuchten Mordes in Stralsunder Spielothek mehr »
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(Fr, 02.02.2007) Landgericht Stralsund verhandelt Verfahren wegen versuchten Mordes in Stralsunder Spielothek mehr »
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(Do, 30.11.2006) Geständnisse und Urteil im Verfahren gegen die ehemalige Geschäftsführung der Fährhafen Sassnitz GmbH mehr »
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(Do, 12.10.2006) Weitere Verhandlungstermine vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Stralsund im Stralsunder Totschlagsfall mehr »
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(Mo, 04.09.2006) Serie von Brandstiftungen in Schmedshagen wird vor dem Landgericht Stralsund verhandelt mehr »
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(Mo, 04.09.2006) Verfahren wegen gemeinschaftlichen Totschlags vor dem Landgericht Stralsund mehr »
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(Di, 29.08.2006) Jugendstrafkammer des Landgerichts Stralsund verkündet Urteil im Wolgaster Tötungsfall mehr »
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(Mo, 21.08.2006) Verhandlung wegen Mord in Wolgaster Wohnhaus ab 22.08.2006 vor dem Landgericht Stralsund mehr »
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(Do, 20.07.2006) Verhandlung vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Stralsund wegen Banküberfall in Garz mehr »
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(Do, 20.07.2006) Strafverfahren wegen Serieneinbrüchen in Vorpommern mehr »
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