Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Die Verwaltungsgerichte entscheiden über öffentlich-rechtliche
Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art, soweit diese nicht durch Gesetz
einer anderen (Fach)Gerichtsbarkeit übertragen sind. Öffentlich-rechtliche
Streitigkeiten sind vornehmlich solche zwischen Bürgern und
Verwaltungsbehörden.
Der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten ist beispielsweise gegeben bei
Streitigkeiten aus den Bereichen:
- Wohngeld, Ausbildungsförderung
- Ordnungsrecht (Straßenverkehr-, Polizei-, Bau- und Gewerberecht)
- Umweltrecht (Naturschutz, Immissions- und Abfallrecht)
- Vermögensrecht (Rückgabe von in Volkseigentum überführten
Vermögenswerten)
- Kriegsdienstverweigerung
- Schul- und Hochschulrecht
- Kommunalabgabenrecht (Gebühren, Beiträge und kommunale Steuern)
- Öffentliches Dienstrecht (Beamten-, Richter- und Soldatenrecht)
- Ausländer- und Asylrecht