Das Verwaltungsgericht Schwerin ist zuständig für Streitigkeiten aus dem Gebiet der Landkreise Nordwestmecklenburg, Ludwigslust, Parchim, Güstrow und Doberan sowie der kreisfreien Städte Rostock, Schwerin und Wismar.
Darüber hinaus bearbeitet das Verwaltungsgericht Schwerin
aus dem ganzen Land.
Das Verwaltungsgericht Greifswald ist zuständig für Streitigkeiten aus dem Gebiet der Landkreise Rügen, Nordvorpommern, Ostvorpommern, Müritz, Mecklenburg-Strelitz und Uecker-Randow sowie der kreisfreien Städte Greifswald, Neubrandenburg und Stralsund.
Darüber hinaus bearbeitet das Verwaltungsgericht Greifswald
aus dem ganzen Land.
Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald ist zuständig für Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte, für Normenkontrollanträge gegen Verordnungen des Landes und Satzungen sowie für Klagen gegen Genehmigungen für bestimmte Großprojekte (Kraftwerke, Industrieanlagen etc.).
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