Die Staatsanwaltschaften sind jeweils am Sitz der 4 Landgerichte in Neubrandenburg, Rostock, Schwerin und Stralsund eingerichtet und zuständig für die jeweiligen Landgerichtsbezirke.
Die Generalstaatsanwaltschaft mit Sitz in Rostock ist zuständig für den Bezirk des Oberlandesgerichts.
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