Örtliche Zuständigkeit der Sozialgerichte in M-V

Im Land Mecklenburg-Vorpommern existieren vier Sozialgerichte, deren örtliche Zuständigkeit sich grundsätzlich nach dem Wohnort des Klägers richten.

Das Landessozialgericht mit Sitz in Neubrandenburg entscheidet über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen dieser vier Sozialgerichte.

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