Der prozessfreudige Herr Streit hat nach seiner Meinung Anlass zur Freude, nachdem er sich darüber informiert hat, wann ein Zivilprozess Erfolgsaussichten hat. Er meint, er könne nunmehr bei Gericht einen zwar frei erfundenen Sachverhalt schildern, bei dessen Richtigkeit er aber einen Prozess gegen seinen verhassten Nachbarn gewinnen würde. Er meint, er könne auf diese Weise seinen Nachbarn kostenlos mit einem Prozess ärgern. Er irrt sich selbstverständlich.
Möglicherweise würde er auf diese Weise vom Gericht zunächst sogar Prozesskostenhilfe bewilligt erhalten. Würde sich aber nachträglich herausstellen, dass er die Prozesskostenhilfe mit einem Vortrag erschlichen hat, der vorsätzlich falsch gewesen ist, so würde das Gericht ihm nachträglich und rückwirkend den Prozesskostenhilfeanspruch entziehen.
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