Mutwillige Prozesse

Für Klagebegehren, die zwar Aussicht auf Erfolg haben, aber aus sonstigen Gründen mutwillig erscheinen, wird keine Prozesskostenhilfe gewährt.

Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Klage erhoben wird, obwohl der Prozessgegner zu keinem Zeitpunkt überhaupt behauptet hat, er wolle den geltend gemachten Anspruch nicht zahlen. Teilweise (dies ist allerdings umstritten) wird von Gerichten auch die Auffassung vertreten, dass Prozesse mit völlig geringfügigen Streitwerten (wenige Cent) mutwillig sind und nicht auf Kosten des Staates geführt werden dürfen.

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