Einkommensverbesserungen nach dem Prozess

Der Lottogewinn nach Ende des Prozesses – Glück gehabt?

Der sozialhilfebedürftige, aber prozessfreudige Herr Streit (-> erforderliche Erfolgsaussicht)  hatte aus seiner etwas eigenartigen Sicht das „Glück“, dass sein mit ihm verfeindeter Nachbar ihn anlässlich eines handgreiflichen Streites verletzt hatte.

Nun sah er endlich die Gelegenheit gekommen, seinen Nachbarn bei Erfüllung aller Kriterien für die Gewährung von Prozesskostenhilfe mit einem Prozess zu überziehen. Er macht Schmerzensgeld geltend, erhält ratenfreie Prozesskostenhilfe und verliert den Prozess, weil sich herausstellt, dass sein Nachbar in Notwehr gehandelt hatte.

Einige Monate nach dem Ende des Prozesses gewinnt Herr Streit einen sechsstelligen Betrag im Lotto. Er freut sich erneut besonders und denkt, er hätte diesen Gewinn zwar im Prozesskostenhilfeantrag ohnehin nicht angegeben, aber man wisse ja nie, ob ein Gericht so etwas nicht doch erfährt. Nun denkt er, dass dieser nachträgliche Vermögensgewinn zu einem Zeitpunkt kommt, wo es auf den kostenfreien Prozess keinen Einfluss mehr hat.

Herr Streit unterliegt einem Irrtum. Die finanziellen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe können nämlich von den Gerichten bis zu vier Jahre nach rechtskräftigem Abschluss eines Rechtsstreites noch überprüft werden. Stellt sich in einem solchen Falle heraus, dass der seinerzeit Bedürftige nunmehr über ein höheres Einkommen oder über Vermögen verfügt, muss er – je nach Lage – nunmehr entweder die gewährte Prozesskostenhilfe zurückzahlen oder aber Ratenzahlungen leisten. Eine solche Änderung der persönlichen Verhältnisse kann selbstverständlich nicht nur in einem Lottogewinn liegen, sondern auch in Gehaltserhöhungen oder in dem Umstand, dass seinerzeit überhaupt nur eine Lohnersatzleistung bezogen wurde und nun ein neuer Arbeitsplatz erlangt wurde usw..

Zunächst mag eine solche rückwirkende Änderung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe dem Betroffenen als Schikane erscheinen, sie hat aber im Hinblick darauf, dass der Staat verantwortlich mit Steuergeldern umzugehen hat, ihre Berechtigung. Würde man bei der Bedürftigkeit nur auf den Zeitpunkt des Prozessbeginnes abstellen, so könnten auch Bürger auf  Kosten des Staates ihre Prozesse führen, die nur kurzfristig über kein Einkommen verfügten und alsbald nach dem Prozess durchaus wieder in der Lage sind, diesen selbst zu finanzieren.

Die Grenze für eine solche rückwirkende Überprüfung wurde mit vier Jahren angesetzt, hierbei handelt es sich um die übliche Verjährungsdauer z.B. auch bei Sozialleistungen. Diese Grenze wurde gesetzt, weil niemand sein ganzes Leben lang damit rechnen soll, dass er noch Kosten zu tragen hat, weil er irgendwann vor vielen Jahren einmal mit Prozesskostenhilfe einen Rechtsstreit geführt hat.

Der Überprüfung von Einkommensänderungen kann man sich nicht ohne weiteres durch Schweigen entziehen, denn es besteht insoweit eine Auskunftspflicht.

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