Beispielfall zu den persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe

Die relativ abstrakten Berechnungsschritte zur Ermittlung der Bedürftigkeit werden am ehesten anhand eines Beispieles deutlich:

Herr Mustermann verfügt über ein Bruttogehalt aus Erwerbstätigkeit in Höhe von 1.900 Euro, netto verbleiben ihm 1.500 Euro. Seine Ehefrau verdient ungefähr den gleichen Betrag. Außerdem leben im gemeinsamen Haushalt zwei minderjährige Kinder ohne eigenes Einkommen. Vom Einkommen des Herrn Mustermann ist der Freibetrag für ihn in Höhe von 360 Euro sowie zwei Freibeträge für die Kinder von je 253 Euro abzusetzen. Für die Ehefrau ist kein Grundfreibetrag abzusetzen, da diese über eigenes Einkommen verfügt, welches den Grundfreibetrag überschreitet. Herr Mustermann zahlt für Haftpflicht-, Unfall- und Hausratversicherung 100 Euro im Monatsdurchschnitt, ferner verfügt er über eine ganzjährige Auslandskrankenversicherung, die ihn 20 Euro kostet. 100 Euro für die allgemein als angemessen genannten Versicherungen sind abzusetzen, die Auslandskrankenversicherung kann nicht abgesetzt werden, da diese nicht als unbedingt notwendig und allgemein üblich anzusehen ist.

Schließlich tilgt Herr Mustermann zwei Kredite in Höhe von je 100 Euro monatlich. Mit dem einem Kredit tilgt er Raten für seinen gebraucht gekauften Kleinwagen, den er zum Erreichen seines Arbeitsplatzes benötigt. Mit dem anderen Kredit werden Raten für einen neuen Videorecorder abgetragen. Der Kredit für das Auto ist, da dieses Auto angemessen und notwendig erscheint, als besondere Belastung abzusetzen, während die Ausgaben für den Videorecorder nicht anzuerkennen sind.  Die Kosten für Unterkunft und Heizung betragen 500 Euro im Monat, hiervon ist bei gleichem Einkommen die Hälfte bei Herrn Mustermann abzusetzen. Schließlich berücksichtigt das Gericht pauschal bei Herrn Mustermann als Erwerbstätigenfreibetrag 100 Euro.

Als einzusetzendes Einkommen für Herrn Mustermann verbleibt nach alledem ein Betrag von 84 Euro. Hinsichtlich der finanziellen Voraussetzungen könnte er daher für einen Prozess Prozesskostenhilfe mit einer Ratenzahlung von monatlich 30 Euro erlangen.

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