Das Verfahren zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe

Herr Mustermann (-> Beispielsfall zu den persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen)  hat festgestellt, dass er aufgrund seiner finanziellen Voraussetzungen Prozesskostenhilfe mit einer monatlichen Ratenzahlung von 30 Euro bekommen könnte. Er möchte anlässlich eines privaten Unfalls den Verursacher auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagen. Hierbei will er insgesamt einen Betrag von 2.500 Euro geltend machen und hätte daher beim Amtsgericht am Wohnort des Verursachers oder beim Amtsgericht am Ort des Unfalles zu klagen.

Für die Prüfung der finanziellen Voraussetzungen von Prozesskostenhilfe gibt es ein amtliches Formular, über das alle Gerichte und auch alle Rechtsanwälte verfügen. Herr Mustermann hat nun mehrere Möglichkeiten. Er kann sich – dies ist in der Praxis der Regelfall – an einen Anwalt wenden, dieser wird ihn um Ausfüllung des Formulars  und Beifügung von Belegen ersuchen und beim Gericht die Prozesskostenhilfe für ihn beantragen. Wenn Herr Mustermann ein besonders vorsichtiger Mensch ist, der aber auch andererseits auch selbst in der Lage ist, sein Klagebegehren selbst nachvollziehbar darzulegen, so kann er auch selbst Prozesskostenhilfe beim Amtsgericht beantragen und darum bitten, ihm für den Fall der Gewährung von Prozesskostenhilfe einen von ihm benannten Anwalt beizuordnen. Schließlich mag es noch sein, dass Herr Mustermann sich noch nie mit jemanden vor Gericht streiten musste, keine Rechtsanwälte kennt und auch niemanden kennt, der einen Rechtsanwalt empfehlen kann. Er kann seinen Prozesskostenhilfeantrag dann auch selbst bei Gericht einreichen und das Gericht bitten, ihm einen vom Gericht auszuwählenden Rechtsanwalt beizuordnen, weil er selbst keinen findet. Das Gericht ordnet in solchen Fällen, wenn es Bedürftigkeit und Erfolgsaussicht bejaht, einen Rechtsanwalt bei. Regelmäßig existieren an den Gerichten Listen von Rechtsanwälten, aus denen diese sodann ausgewählt werden.

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