Im Rahmen der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit unterscheidet man die Zivilgerichtsbarkeit, die freiwillige Gerichtsbarkeit und die Strafgerichtsbarkeit.
Zur streitigen Zivilgerichtsbarkeit gehören:
In der freiwilligen Gerichtsbarkeit werden Betreuungs- und Vormundschaftssachen sowie Grundbuch-, Register- und Nachlasssachen (Testaments- und Erbscheinangelegenheiten) bearbeitet.
In Straf- und Bußgeldverfahren werden Vergehen, Verbrechen, und Ordnungswidrigkeiten verfolgt.
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