
Zahlreiche Gerichte bieten den Parteien als zusätzliches Angebot und als weitere Chance einer besseren Konfliktlösung die Mediation im Gerichtsverfahren durch ein freiwilliges Vermittlungsgespräch durch einen neutralen Richtermediator an.
Mediation ist ein Verfahren, in dem die Streitparteien mit Unterstützung des richterlichen Mediators ihren Konflikt selbständig lösen. Der Mediator vermittelt im Konflikt, schafft eine konstruktive Gesprächsatmosphäre und sorgt für einen fairen Umgang der Parteien miteinander. Ihm steht jedoch keine Entscheidungskompetenz zu, der Mediator beschränkt sich darauf, die Parteien dabei zu unterstützen, selbst eine sinnvolle Lösung ihrer Probleme zu erarbeiten.
In fast jedem Konflikt lässt sich eine - oftmals verborgene - Lösung finden, die für alle Streitparteien akzeptabel oder sogar besonders günstig sein kann. Mediation ist die Kunst, diese Lösung zu finden. Der Mediator bedient sich eines bestimmten Verfahrens, um die Kommunikation zu fördern und so Bewegung in fest gefahrene Konflikte zu bringen.
Empirische Untersuchungen belegen, dass die Beteiligten mit dem Mediationsprozess und dessen Ergebnissen überdurchschnittlich zufrieden sind. Die Einigungsquote liegt regelmäßig bei 80 %.
Der richterliche Mediator erteilt den Parteien keinen Rechtsrat und nimmt keine Bewertung oder Einschätzung der Erfolgsaussichten der Klage oder des Rechtsmittels vor. Da das Recht aber Bestandteil der Mediation ist, auch hier werden Stärken und Schwächen der jeweiligen Rechtsposition thematisiert, ist regelmäßig auch im Mediationsverfahren die anwaltliche Beteiligung erforderlich. Der Rechtsanwalt hilft der Partei im Übrigen auch dabei, die für die jeweilige Konfliktlösung notwendigen Tatsachen in das Gespräch einzubringen.
Die Mediation kann für die Streitparteien im Vergleich zum gerichtlichen Verfahren in vielerlei Hinsicht vorteilhaft sein. Insbesondere kommen folgende Vorteile in Betracht:
Durch die Inanspruchnahme der Mediation entstehen keine zusätzlichen Gerichts- oder Anwaltskosten.
Für die Dauer der Mediation wird das gerichtliche Verfahren auf und nach übereinstimmendem Antrag der Beteiligten zum Ruhen gebracht. Ist die Mediation erfolgreich, endet sie mit einer schriftlichen und - wenn erwünscht - auch vollstreckbaren Vereinbarung. Das gerichtliche Verfahren endet, je nach Parteivereinbarung, durch gerichtlichen Vergleich, übereinstimmende Erledigungserklärung, Klagerücknahme oder Rücknahme von Rechtsmitteln. Scheitert die Mediation, wird das gerichtliche Verfahren wieder aufgenommen und vom gesetzlichen Richter, der mit dem Richtermediator keinesfalls personengleich ist, weitergeführt, so dass das Mediationsverfahren, auch wenn es ohne Erfolg geblieben ist, keinerlei nachteilige Auswirkungen auf das dann notwendige gerichtliche Verfahren hat.
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mediationsstellen gerne zur Verfügung:
| Oberlandesgericht Rostock | ( 0381/ 241-377 |
| Landgericht Rostock | ( 0381/ 44436280 o.-250 |
| Landgericht Stralsund | ( 03831/ 205-103 |
| Oberwaltungsgericht M-V | ( 03834/ 890-618 |
| Verwaltungsgericht Schwerin | ( 0385/5404-381 |
| Verwaltungsgericht Greifswald | ( 03834/ 890-617 |
| Sozialgericht Rostock | ( 0381/ 241-139 |
| Landesarbeitsgericht Rostock | ( 0381/ 241-113 |
| Arbeitsgericht Schwerin | ( 0385/ 5404-109 |
| Arbeitsgericht Rostock | ( 0381/ 241-178 |
| Arbeitsgericht Stralsund | ( 03831/ 205-805 |
| Arbeitsgericht Neubrandenburg | ( 0395/ 5444-608 |